Ingolstadt
Todesfahrt: Berufung läuft

14.09.2016 | Stand 02.12.2020, 19:18 Uhr
An dieser Kreuzung war der Unfall geschehen: Auf der Linksabbiegerspur Richtung Ilmmünster und Scheyern war die Hohenwarterin unterwegs, der 23-Jährige kam aus Richtung Pfaffenhofen. −Foto: Lodermeyer

Ingolstadt (tsk) Vor dem Ingolstädter Landgericht wird seit gestern ein Fall wieder aufgerollt, der im vergangenen November am Pfaffenhofener Schöffengericht mit einer 18-monatigen Haftstrafe für den Hauptangeklagten aus Reichertshausen und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung für seinen Freund aus Pfaffenhofen endete - ein Urteil, gegen das die Angeklagten Berufung einlegten.

Ausgangspunkt ist ein Unfall, der sich am Abend des 10. Oktobers 2014 auf der B13 bei Ilmmünster ereignete und bei dem eine 53-Jährige aus Hohenwart starb.

Die Frau befand sich offenbar mit ihrem Auto auf der Linksabbiegespur der Bundesstraße und wollte nach Ilmmünster abbiegen, als der junge Mann aus Reichertshausen mit 185 Kilometern pro Stunde - erlaubt waren 100 - heranrauschte und das Auto der Frau mit voller Wucht traf. Die Frau war wohl sofort tot, der Beifahrer des Mannes wurde schwer verletzt.
 
Beim Eintreffen der Polizei gab sich der direkt dahinter fahrende Freund aus Pfaffenhofen zunächst als Verursacher des Unfalls aus, revidierte die Meinung allerdings, als er vom Tod der Frau erfuhr. Das brachte ihm eine Anklage und letztendlich auch die Verurteilung wegen versuchter Strafvereitelung ein. Sein Freund wurde wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Straßenverkehrsgefährdung verurteilt. Wie sich während des Prozesses herausstellte, hatten die beiden schon vorbestraften Freunde vor der Fahrt Rauschgift konsumiert. Erschwerend hinzu kam das Ergebnis des verkehrstechnischen Gutachtens: Demnach wäre es nicht zur Kollision gekommen, wenn der Mann mit maximal 100 Kilometern pro Stunde gefahren wäre.

In der Berufungsverhandlung am Landgericht will die Verteidigung des Reichertshauseners offenbar beim Drogenkonsum ansetzen. Sie beantragte gestern eine psychiatrische Begutachtung des 24-Jährigen, da er womöglich wegen des Rauschgiftkonsums vermindert schuldfähig gewesen sei. Das Schöffengericht setzte drei weitere Verhandlungstermine an. Bis zum nächsten Termin Anfang Oktober soll das Gutachten vorliegen.