Titting (EK) Der Tittinger Gemeinderat hat einstimmig einem Bauantrag des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt zur Errichtung eines Funkmastens auf der Flurnummer 590 in Emsing das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
Der Standort des geplanten Bauvorhabens liegt in unmittelbarer Nähe der Schutzzone des Naturparks Altmühltal und würde diese erheblich beeinträchtigen, fanden die Gemeinderäte. Dem Vorhabenträger sollten, wie bereits schon einmal geschehen, erneut die beiden Alternativbereiche beim bereits bestehenden Mast nordöstlich von Titting und im von der Gemeinde vorgeschlagenen Bereich zwischen Emsing und Altdorf aufgezeigt werden.
Bürgermeister Martin Heiß informierte den Marktgemeinderat, dass im Hinblick auf die Ablösung der Gemeindenutzungsrechte Großnottersdorf, nach Klärung der noch offenstehenden Fragen, die Rechtler dem Landratsamt Eichstätt ein korrigiertes Gutachten vorgelegt haben. Diesem Ergebnis stimmten sowohl das Amt für Landwirtschaft und Forsten Ingolstadt als auch das Landratsamt Eichstätt zu. Mit einem Beschluss vom 12. Februar 2011 hat auch die Rechtlergemeinschaft Großnottersdorf die Stellungnahme und den Aufteilungsvorschlag einstimmig angenommen. Aus diesem Grund beschloss das Gremium die Ablösung der Gemeindenutzungsrechte. Der endgültig bereinigte Teilungsschlüssel beträgt mit den entsprechenden Wertanteilen für die Rechtler Großnottersdorf 56,3 Prozent mit einem Wertanteil von 211 010 Euro und für die Marktgemeinde Titting 43,7 Prozent mit einem Wertanteil von 271 900 Euro.
Ferner beriet das Gremium über den Kooperationsvertrag mit dem Schulverband Mittelschule Eichstätt-Schottenau. Dem Vertragsentwurf stimmte der Marktrat einstimmig zu. Die Laufzeit beträgt zwei Jahre und verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn nicht vorher fristgerecht gekündigt wird.
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