Gerolsbach
Spielplatzsatzung, Haushalt und mal wieder eine Klage

Gerolsbacher Gemeinderat tagt am kommenden Dienstag

16.04.2021 | Stand 19.04.2021, 3:34 Uhr

Gerolsbach - Das Muster einer Spielplatzsatzung hat Bürgermeister Martin Seitz (CSU) seinen Gemeinderäten in der Märzsitzung als Hausaufgabe mitgegeben - sie sollten in den Fraktionen und Gruppierungen überlegen, ob eine solche Satzung auch für Gerolsbach eine gute Idee wäre, vor allem im Hinblick darauf, dass die Gemeinde den Bauherren größerer Wohngebäude gegen eine Ablöse die Verpflichtung zum Bau von Spielplätzen abnehmen und dafür selbst großzügigere zentrale Spielplätze anlegen könnte.

Nachdem die UB bereits in einer Pressemitteilung keinen Zweifel daran gelassen haben, dass sie diese Idee nicht so gut finden (wir berichteten), darf man nun auf die Stellungnahmen von CSU, FW und Grünen gespannt sein. In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am Dienstag, 20. April, steht die Spielplatzsatzung wieder auf der Tagesordnung.

Eine spannende Frage ist auch, wie die Gemeinde Gerolsbach finanziell durch das zweite Coronajahr kommt. In anderen Gemeinden im Schrobenhausener Land hat sich schon gezeigt, dass sie an die Substanz gehen müssen, um den Haushalt noch ausgleichen zu können. Ob das in Gerolsbach auch so ist, wird sich ebenfalls in der Sitzung am Dienstag zeigen. Dann kommen nicht nur der Haushaltsplan für das laufende Jahr, die weitere Finanzplanung bis 2024 sowie der Wirtschaftsplan für das Kommunalunternehmen auf den Tisch, sondern auch die Jahresrechnung 2020 samt Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Auch mit der Bundestagswahl, die ja am 26. September stattfinden soll, beschäftigen sich die Gemeinderäte schon. Da müssen zum Beispiel Wahlbezirke eingeteilt und die Höhe der finanziellen Entschädigung für die Helfer festgelegt werden. Außerdem stehen am Dienstag diverse Bauangelegenheiten, der Aufstellungsbeschluss für die Einbeziehungssatzung Strobenried-Ost, die Sanierung des Harreßer Wegs und eine Klagemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichts in München - Stefan Breyer hat die Gemeinde wegen eines Bürgerbegehrens verklagt - auf der Tagesordnung.

Wer als Besucher an der Sitzung teilnehmen möchte, muss sich zuvor im Rathaus anmelden. Die Zahl der Plätze ist begrenzt. Am Sitzungstag muss jeder Besucher ab dem Betreten des Rathauses eine FFP2-Maske tragen und sie auch während der Sitzung aufbehalten. Die Sitzung beginnt am Dienstag um 19.30 Uhr und findet wie gewohnt im großen Saal im Dachgeschoss des Rathauses statt.

bdh