Die Bundestagsverwaltung wertet Wahlkampf-Unterstützung für AfD-Chef Jörg Meuthen als illegale Parteispende und verhängt eine Strafe von rund 270.000 Euro. Jetzt hat ein Gericht diese Entscheidung bestätigt.
Im Prozess um fragwürdige Wahlkampfhilfe für ihren Vorsitzenden Jörg Meuthen hat die AfD eine herbe Niederlage erlitten.
Das Berliner Verwaltungsgericht wies am Abend eine Klage der Partei gegen eine von der Bundestagsverwaltung verhängte Strafzahlung in Höhe von knapp 270.000 Euro ab. Dabei ging es um Werbeaktionen für Meuthen, die von der Schweizer Goal AG im baden-württembergischen Landtagswahlkampf 2016 organisiert wurden.
Nach Auffassung des Gerichts war das eine illegale Parteispende. Meuthen hätte sich, bevor er das Hilfsangebot annahm, vergewissern müssen, wer als Geldgeber dahintersteckt, urteilte die Kammer.
Meuthen berief sich vor Gericht auf seine damalige Unerfahrenheit. Der Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg sei sehr „hemdsärmelig“ abgelaufen, „da gab es keine professionelle Organisation“, sagte der AfD-Vorsitzende. Auf die Frage der Richterin, ob ihm die von der Goal AG damals erstellten großformatigen Plakate, die Flyer und Anzeigen denn nicht aufgefallen seien, antwortete Meuthen, er sei sehr beschäftigt gewesen: „Ich habe vieles nicht mitgekriegt.“
Der Geschäftsführer der Goal AG, Alexander Segert, sei für ihn ein guter Bekannter gewesen, sagte Meuthen. Er habe sich damals gedacht: „Der Alexander hat da ein paar Plakate gemacht, nett vom Alexander.“ Über die Kosten habe er sich keine Gedanken gemacht. Segert ist in der Schweizer Lokalpolitik aktiv. Der Werbeprofi ist Vizepräsident der rechtskonservativen Partei SVP in der Gemeinde Andelfingen.
Wie inzwischen bekannt ist, hatte die Goal AG 2016 Werbeaktionen für den Spitzenkandidaten Meuthen im Wert von 89.800 Euro organisiert. Die Bundestagsverwaltung wertet das als illegale Parteispende und hat eine Strafzahlung in dreifacher Höhe verhängt: 269.400 Euro. Die Bundestagsverwaltung monierte in der mündlichen Verhandlung, dass die Wahlkampfhilfsaktionen nicht im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt wurden.
Ebenfalls beim Verwaltungsgericht anhängig ist eine weitere Streitsache, in der es um ähnliche Leistungen der Schweizer PR-Agentur für Guido Reil aus Nordrhein-Westfalen geht. Reil ist heute AfD-Europaabgeordneter.
Bei AfD-Bundestagsfraktionschefin Alice Weidel ist der Fall anders gelagert. Hier droht eine Strafzahlung von rund 396.000 Euro. Im Bundestagswahlkampf 2017 überwies eine Schweizer Pharmafirma in mehreren Tranchen etwa 132.000 Euro an Weidels Kreisverband am Bodensee. Das Geld wurde später zurückgeschickt. Die Firma will das Geld nur weitergeleitet haben. Eine Liste mit Spender-Namen wirft Fragen auf. Die Staatsanwaltschaft Konstanz ermittelt in der Sache.
Die AfD hat wegen der Spenden-Problematik Rücklagen in Höhe von rund einer Million Euro gebildet. Die Finanzlage der AfD gilt aktuell als angespannt, aber nicht existenzgefährdend.
Meuthen will erst im August 2018 erfahren haben, dass die Wahlkampfhilfe damals kein von Segert selbst finanzierter „Freundschaftsdienst“ war. Sein Bekannter legte der AfD erst zu diesem Zeitpunkt auf Nachfrage eine Liste mit Namen von zehn angeblichen Geldgebern vor.
Dass die AfD in Berufung geht, gilt als wahrscheinlich. Entscheiden müsse darüber aber erst die Parteispitze, sagte ein Mitarbeiter der AfD-Geschäftsstelle.
Meuthen, der am Abend an einem Empfang der Berliner AfD-Fraktion teilnahm, erklärte, die AfD werde die Entscheidung zunächst sorgfältig prüfen und dann absehbar in die vom Gericht zugelassene Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht gehen. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Die Unsicherheit des Verwaltungsgerichts in der Beurteilung des Sachverhalts war durch die gesamte Verhandlung spürbar und spiegelt sich nun auch in der Urteilsbegründung, die in keinem Punkt überzeugt, deutlich wider.“
Mitteilung des Verwaltungsgerichts
dpa
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