Wettstetten
Rote Karte für Straßenausbaubeiträge

Acht betroffene Grundstückseigentümer aus dem Wettstettener Siedlungsgebiet legen Widerspruch gegen Bescheide ein

22.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:02 Uhr

Acht betroffene Grundstückseigentümer aus dem Wettstettener Siedlungsgebiet reichten am Freitag persönlich Widerspruch gegen die an sie vergangenen Vorausleistungsbescheide im Rathaus ein. - Foto: Gülich

Wettstetten (DK) Sie zeigten den Straßenausbaubeiträgen die rote Karte und legten Widerspruch gegen die Ende November ergangenen Vorausleistungsbescheide ein: Acht der von Straßenausbaubeitragszahlungen betroffene Grundstückseigentümer aus dem Wettstettener Siedlungsgebiet übergaben am Freitag im Rathaus die entsprechenden Unterlagen.

Andreas Gifhorn, Mitinitiator der Bürgerinitiative "Gerechte Straßenausbaubeiträge", die im Frühling beim Wettstettener Bürgerentscheid zum gleichen Thema sehr aktiv war, erklärt die Grundlage seines Handelns: "Unser gemeinsamer öffentlicher Widerspruch gegen die Bescheide soll nicht falsch verstanden werden. Wir wollen uns nicht vor der Verpflichtung drücken, unseren Beitrag zu den Straßenausbauten im Siedlungsgebiet zu leisten, aber wir wollen nur den Betrag zahlen, zu dem wir verpflichtet sind - und nicht mehr."

44 Eigentümer - die Gesamtzahl der von Straßenausbaumaßnahmen betroffenen Grundstücke schätzt Gifhorn auf 120 - haben sich zusammengetan, die Ende November ergangenen Vorausleistungsbescheide geprüft, nach eigenen Angaben etliche Fehler gefunden und nun Widerspruch eingelegt.

Den Vorausleistungsbescheiden liegt die Kostenschätzung für das Gesamtprojekt - abzüglich des Gemeindeanteils von 30 Prozent - zugrunde. Von dieser Summe (auf die jeweilige Quadratmeterzahl des Grundstücks umgerechnet) sind in den Vorausleistungsbescheiden 40 Prozent veranschlagt worden. Endgültige Bescheide konnten dieses Jahr noch nicht erstellt werden, da die Arbeiten zum Teil noch nicht fertig abgeschlossen sind beziehungsweise der Gemeindeverwaltung nicht die entsprechend nach Straßenzügen Abrechnungen der Baufirmen vorliegen.

"Die Zahlen derjenigen, die sich bei uns gemeldet haben, weisen auf einen durchschnittlichen finalen Beitrag von 12 000 Euro hin. Die höchste Summe der zu erwartenden Endabrechnung liegt bei rund 32 000 Euro, die kleinste bei 5000 Euro", erklärt Gifhorn. Bei solchen Beträgen lohne es sich genau zu prüfen, ob alles richtig berechnet ist, "zumal schon die Qualität der Arbeiten und die Beaufsichtigung der Bauleitung durch die Gemeinde nicht wirklich Vertrauen aufgebaut haben".

Um richtige Bescheide und richtig berechnete Straßenausbaubeiträge zu gewährleisten, haben die betroffenen Anwohner Prozessgemeinschaften gebildet und als Anwalt einen ausgewiesenen Fachmann auf dem Gebiet gewonnen, der nun bei der Gemeinde Akteneinsicht beantragt hat. "Wir sind guter Hoffnung, dass wir die Beiträge deutlich reduzieren können", sagt Gifhorn. Er fährt fort: "Wer sich uns jetzt noch anschließen will, muss sich beeilen, denn die Bescheide dürfen nicht bestandskräftig werden. Danach ist es ungewiss, ob man Geld zurückbekommt. Der Widerspruch muss bis 28. Dezember bei der Gemeinde eingegangen sein."

"Das ist ein legitimes Rechtsmittel, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen. Ich war ja früher selbst auf der anderen Seite", sagt Bürgermeister Gerd Risch, der vor seiner Zeit als Rathauschef als Rechtsanwalt tätig war. Er habe allerdings die Bescheide vor dem Versenden der Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamts Eichstätt zur Prüfung vorgelegt. Von dort habe er keine Beanstandungen bekommen. Auch er selbst könne bisher keine Fehler erkennen - "aber wenn doch welche gemacht worden sind, werden die natürlich korrigiert", versichert Risch.

Ihm persönlich wäre allerdings am liebsten, wenn die Initiative von FW-Chef Hubert Aiwanger von Erfolg gekrönt und das geplante Volksbegehren zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erfolgreich wäre - "mit einem entsprechenden finanziellen Ausgleich für die Kommunen natürlich", betont der Bürgermeister. Bereits bezahlte Vorausleistungsbescheide würden in diesem Fall automatisch zurückerstattet.