Wolnzach
Reuiger Automatenknacker

Seine Kumpane sind schon verurteilt jetzt stand auch der vierte Wolnzacher vor Gericht

26.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:53 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David Ebener/dpa

Wolnzach (WZ) Der Fall ist schon vor drei Monaten verhandelt worden, von vier Automatenknackern waren im März allerdings nur drei vor dem Richter erschienen. Bis jetzt, denn nun musste sich auch der vierte Mann vor Gericht verantworten - und er zeigte Reue.

Seine drei Kumpane haben ihre Strafe schon bekommen: Im Prozess im März waren sie zu Bewährungsstrafen zwischen eineinhalb bis drei Jahren verurteilt worden, für das, was sie am 12. Oktober 2016 kurz nach Mitternacht angerichtet haben: "Zigarettenholen" waren sie damals in Wolnzach gegangen - ausgerüstet mit Brecheisen und Eisensäge. Doch der Automat am Hansl-mühlweg in direkter Nachbarschaft zum Wolnzacher Schwimmbad hatte aller Gewalt widerstanden und anstatt mit reicher Beute endete die Nacht für die Vier vor der Polizei: Polizeistreifen aus Geisenfeld und Pfaffenhofen hatten die Täter seinerzeit gestellt.

Nun stand eben auch der vierte vor dem Richter in Pfaffenhofen. Stefan M., 21 Jahre alt, (Name geändert) gab sich sichtlich zerknirscht. "Das war richtig scheiße, was ich da gemacht habe. Ich werde so was garantiert nicht wieder tun." "Ganz spontan" habe er damals beschlossen gehabt, mit seinen drei Freunden den Zigarettenautomaten zu knacken - eben mit Stemmeisen, Eisensäge, Montagehebel.

Aber: Nur den Münzeinwurf konnten die Vier herausbrechen. Auch wer nicht mit Automatentechnik vertraut ist, kann erahnen, dass die Münzen nach unten durchfallen. Vermutlich aber erschien ihnen der Münzschlitz die einzige Möglichkeit, wo sie ihr Werkzeugarsenal ansetzen konnten. Dumm gelaufen: kein Geld, keine Zigaretten, dafür ein beträchtlicher Sachschaden von exakt 3242,53 Euro.

Stefan M. machte vor Gericht nicht den Eindruck eines Rowdys. Auf der Anklagebank saß vielmehr ein verunsicherter Jugendlicher, der sein Leben nicht in den Griff bekommt. "Irgendwann ging's bergab", sagt er mit einer entsprechenden Armbewegung. Sein Vater war gestorben, die Mutter heiratete erneut und zog mit ihrem Sohn 6000 Kilometer weit weg ins Ausland. Nach vier Jahren flog Stefan zurück, begann eine Lehre in der Autobranche, konnte sich eine eigene Wohnung leisten, hatte eine Freundin. Aber dann rutschte sein Leben in die Sucht ab: Drogen und Alkohol. Weil er wiederholt verpennte und zu spät am Arbeitsplatz erschien, wurde er gefeuert. Jetzt zahlt ihm das Sozialamt eine Wohnung, weil er arbeitslos ist.

"Sein Leben", erklärte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe dem Schöffengericht, "braucht Struktur." Und deshalb beantragte er für Stefan eine "Weisungsbetreuung": Ein Sozialpädagoge soll ihn ein halbes Jahr lang begleiten, damit er sein Leben wieder auf die Reihe bekommt. Dem schloss sich auch die Staatsanwältin an, die ursprünglich noch für Stefan eine Haftstrafe in Erwägung gezogen hatte.

Amtsrichter Ulrich Klose wollte mit seinem Urteil einen Neustart nicht kaputtmachen. Er verurteilte Stefan zu einer Woche Dauerarrest. Er werde aber alles daransetzen, dass der 21-Jährige diese Strafe vor dem 1. September antritt, denn dann habe er einen Ausbildungsplatz in Aussicht und dem wolle man auf keinen Fall im Wege stehen. "Dein Leben", sagte Klose in der Urteilsbegründung, "ist aus der Bahn geraten. Du brauchst ein Stoppzeichen - bis hierher und nicht weiter." Ein Sozialpädagoge soll ihn wieder aufs Gleis heben. Stefan nahm das Urteil an, er versprach sogar unaufgefordert, den Schaden wiedergutzumachen. "Wenn ich wieder Geld habe."