Ingolstadt
Ratlos im Rathaus

Das Verwaltungsgericht München sieht das Grünring-Bürgerbegehren offenbar als zulässig - zur Überraschung vieler

12.04.2022 |
Der geplante Standort der Mittelschule Nordost beschäftigte am Freitag das Verwaltungsgericht München. − Foto: Pehl (Archiv)

Ingolstadt - Der Kampf ist noch nicht vorbei, aber wohl schon verloren - für die Stadt Ingolstadt: Am Freitag wurde vor dem Verwaltungsgericht München über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Hände weg vom Grünring!

" verhandelt. Ein Urteil erging nicht, aber die Vorsitzende Richterin ließ eine klare Tendenz bei ihrer Sicht der Dinge erkennen: Demnach ist das Bürgerbegehren zulässig. Zum Hintergrund: Gegen den geplanten Bau der Mittelschule Nordost in der Nähe von Oberhaunstadt formierte sich ein Bürgerbegehren, das schnell die notwendigen Unterschriften sammelte, um einen Bürgerentscheid zu erzwingen. Einem Gutachten des Rechtsamtes folgend, lehnte aber der Stadtrat das Bürgerbegehren als unzulässig ab. Begründung: Die Formulierungen des Bürgerbegehrens enthielten unwahre Angaben.

Das Münchner Verwaltungsgericht sieht dies aber offensichtlich ganz anders. Dennoch erging erst einmal kein Urteil, das Gericht wird abwarten, so ein Gerichtssprecher am Montag gegenüber dem DONAUKURIER . Denn die Initiatoren des Bürgerbegehrens erklärten, sie würden die Klage zurückziehen, sollte die Stadt selbst - wie im ähnlich gelagerten Fall der Kammerspiele - über ein Ratsbegehren einen Bürgerentscheid initiieren. Bei der Stadtverwaltung sitzt der Schock offenbar tief. Vor der Verhandlung am Freitag hatte man aus der Verwaltung immer wieder gehört, dass man von einem Sieg vor Gericht ausgeht. Am Montag wollte man sich zu den Folgen der Gerichtsverhandlung aber noch nicht äußern. Vonseiten der Stadt hieß es nur: "Über das weitere Vorgehen, auch über die vom Gericht angeregte politische Lösung in Form eines Ratsbegehrens, wird nun zunächst verwaltungsintern beraten. "

Auch aus dem Stadtrat sind offenbar viele von der Ansage des Gerichts überrascht. "Ich konnte die Ablehnung des Bürgerbegehrens juristisch nachvollziehen", erklärte Christian Höbusch von den Grünen. Auch Christian De Lapuente (SPD) sagt: "Eigentlich habe ich nicht mit so einem Ausgang des Verfahrens gerechnet. Ich denke, da sollte man bei der Verwaltung noch mal genau nachfragen, wie sie zu einer Einschätzung gekommen ist, die offenbar vor Gericht nicht Bestand hat. " Und Alfred Grob (CSU) ergänzt: "Ich bin davon ausgegangen, dass die Argumentation der Verwaltung ihre Richtigkeit hat. Aber vor Gericht und auf hoher See. . . Ich bedauere es jedenfalls zutiefst, dass sich der dringend notwendige Schulbau jetzt noch weiter verzögern wird. "

Die Gegenseite war sich ihres Erfolgs jedoch ziemlich sicher. Adelheid Rupp, die Anwältin des Bürgerbegehrens, meinte am Montag: "Vor Gericht wundere ich mich eigentlich nie. Aber diesmal hätte ich mich sehr gewundert, wenn das Gericht eine andere Tendenz hätte erkennen lassen. Die Rechtslage war meiner Ansicht nach alles andere als unklar. "

DK

Markus Schwarz

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