Kelheim
Randalierer bleibt die Psychiatrie erspart

Beleidigung, Bedrohung und Widerstand gegen Polizisten: Landgericht Regensburg verurteilt 34-jährigen Kelheimer zu acht Monaten Gefängnis

11.07.2017 | Stand 02.12.2020, 17:48 Uhr

Kelheim/Regensburg (hzs) Wegen Beleidigung, Widerstands gegen Polizisten, versuchter Körperverletzung und Bedrohung ist ein 34-jähriger Kelheimer zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.

Nach fünf Verhandlungstagen lehnte die Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Georg Kimmerl aber die Unterbringung des Hartz-IV-Empfängers in einem psychiatrischen Krankenhaus ab. Das Gericht stellte fest, dass der Mann die Straftaten teilweise im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hatte. Die Freiheitsstrafe gilt aufgrund der vorläufigen Unterbringung im Bezirkskrankenhaus Mainkofen bereits als verbüßt.

 

Da bei dem Kelheimer eine chronische paranoide Schizophrenie festgestellt worden war, ging die Staatsanwaltschaft von seiner Schuldunfähigkeit aus und strebte stattdessen eine Sicherungsverwahrung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In der mündlichen Urteilsbegründung wies Richter Kimmerl darauf hin, dass sich das Krankheitsbild des Angeklagten einerseits bestätigt habe. Andererseits sei ein Sachverständiger zu der Prognose gekommen, dass mit einer Verschlimmerung nicht zu rechnen sei. Da sich die zur Verurteilung geführten Straftaten im unteren bis mittleren Bereich bewegen würden, sei eine dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie ausgeschlossen.

Im April vergangenen Jahres hatte der aus Polen stammende Angeklagte einem Landsmann damit gedroht, ihn umzubringen. Dabei hatte der Beschuldigte das Opfer am Hals gepackt und ihm mit der Hand gegen die Kehle gedrückt. Anschließend hatte er gemeinsam mit einem Freund auf den Geschädigten eingeschlagen, sogar als dieser bereits am Boden gelegen hatte. Die alarmierten Polizeibeamten hatten den 34-Jährigen nicht beruhigen können. In deren Gegenwart hatte er dem Geschädigten gedroht, dass er ihm den Kopf abschneiden werde, sobald er seiner habhaft würde. Daraufhin war der Randalierer zur Polizeiinspektion gebracht worden und ein dort vorgenommener Alkoholtest hatte knapp zwei Promille ergeben. Weil die Polizei den Mann in Gewahrsam hatte nehmen wollen, wehrte er sich mit Händen und Füßen und beschimpfte die Polizeibeamten. Vier Beamte waren schließlich nötig, um ihn in eine Zelle zu tragen, was nicht ohne Gegenwehr geschah.

Im Juni vergangenen Jahres waren die Polizeibeamten von der Mutter des Beschuldigten um Hilfe gebeten worden, da ihr Sohn in der Wohnung randalieren würde. Von diesem waren die Polizisten bei ihrem Eintreffen mit üblen Schimpfwörtern begrüßt worden. Er hatte gedroht, er werde alle mit einem Maschinengewehr erschießen. Als er schließlich zu Boden gebracht und gefesselt werden konnte, fanden die Beamten in seiner Hosentasche ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern.

An einem anderen Tag hatte die Mutter des Beschuldigten die Polizei informiert, weil ihr stark alkoholisierter Sohn ein für sie verordnetes starkes blutdrucksenkendes Medikament konsumiert habe. Als ihn die Polizei in die Goldberg-Klinik gebracht hatte, beschimpfte er die Beamten und versuchte, auf sie einzuschlagen.