Eichstätt
Projekte und Fortbildungen werden mehr bezuschusst

Jugendgruppen können ab kommendem Jahr eine Verlängerung von Förderungen beantragen

01.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:55 Uhr

Wer fleißig ist, kriegt auch Hunger: Jugendgruppen - wie hier bei einer Aktion des Kreisjugendrings - können künftig Zuschüsse für die Verpflegung beantragen - Foto: oh

Eichstätt (tjs) Die Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Eichstätt werden nach einem Beschluss des Jugendhilfeausschusses zum 1. Januar 2015 geändert. Diese betreffen Zuschüsse für Fortbildungen, Projekte und Freizeitfahrten.

Die Änderungen ergaben sich aus Verbesserungsvorschlägen der Jugendverbände. Die Überarbeitung der Richtlinien hat eine Facharbeitsgruppe übernommen, an der sich der Kreisjugendring, die Katholische Jugendstelle Schelldorf, die Evangelische Jugend Diözese Ingolstadt, die AltmuehlNet-Jugend sowie das Haus der Jugend Eichstätt beteiligt haben.

Zum einen geht es dabei um Zuschüsse für Fortbildungen von Jugendleitern. Neben dem Teilnehmerbeitrag, der Kosten für Unterkunft, Verpflegung oder Seminarunterlagen enthält, werden in Zukunft „nachgewiesene notwendige Nebenkosten“ bezuschusst, wie Jugendamtsleiter Siegmund Hammel in der Sitzung des Ausschusses erläuterte. Diese Förderung wurde auf höchstens 20 Euro am Tag festgelegt; der maximale Zuschuss von 400 Euro pro Fortbildung bleibt davon unberührt. Diese Regelung soll den Besuchern eines Seminars dann entgegenkommen, falls Kosten für Unterkunft oder Verpflegung nicht im Teilnehmerbeitrag enthalten sind.

Des Weiteren betreffen die Änderungen Zuschüsse für Projekte Jugendlicher. Gefördert werden sollen künftig nur Vereine, Jugendverbände oder Jugendgruppen, die mit dem Jugendamt eine Vereinbarung zum Bundeskinderschutzgesetz getroffen haben. Dies gilt auch für Freizeitfahrten. „Um den Schutzcharakter zu betonen“, wie Hammel erläuterte. Dies sei insbesondere dann notwendig, wenn eine Übernachtung mit eingeplant ist.

Neu ist außerdem, dass nun im Rahmen von Projekten Kosten für Verpflegung bezuschusst werden können. Dass das bisher nicht so war, habe laut Hammel zu Problemen geführt. „Bei vielen Projekten ist eine Verpflegung der Beteiligten notwendig und wichtiger Bestandteil des Projekts“, sagte er. Die maximale Fördersumme von 4000 Euro werde nicht verändert.

Allerdings kann künftig eine Verlängerung der Förderung beantragt werden, um Projekte etablieren zu können. Bis zu zweimal kann ein Antrag auf Verlängerung für jeweils maximal zwei weitere Jahre gestellt werden. Im Zuge der ersten Verlängerung gebe es Hammel zufolge höchstens weitere 2000 Euro, anschließend 1000 Euro.