Pfaffenhofen
Polizisten massiv beleidigt

Auf dem Barthelmarkt brennen bei 20-Jährigem regelmäßig die Sicherungen durch - Richter verurteilt ihn zu einem Jahr Haft auf Bewährung

18.05.2018 | Stand 25.10.2023, 10:27 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Der Barthelmarkt ist sein Verhängnis: Obwohl Lukas F. wegen des gleichen Delikts am selben Ort vorbestraft ist und unter offener Bewährung stand, hat er sich im vergangenen Jahr beim Volksfest in Oberstimm erneut vom Alkohol hinreißen lassen und Polizisten übel beschimpft. Jetzt musste er sich vor dem Schöffengericht verantworten.

Der 20-Jährige gibt sich auf der Anklagebank als reuiger Sünder. Immerhin droht ihm jetzt eine Haftstrafe, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden könnte. Schuldbewusst schaut er zu Boden, mit tonloser Stimme beantwortet er die Fragen des Richters. Schwer vorstellbar, dass dieser junge Mann derart ausrasten kann wie an jenem Augustabend. Da hatten ihn zwei Security-Mitarbeiter aus dem Festzelt nach draußen begleitet, weil er sich unerlaubt hinter dem Schanktresen aufhielt und partout nicht gehen wollte. Lukas F. schlug um sich, bespuckte einen der Männer und beschimpfte sie. Weil er auch vor dem Zelt immer aggressiver wurde, hielten ihn die beiden Männer fest und holten die Polizei. Aber da ging mit Lukas F. erst so richtig der Gaul durch: "Hurensöhne" und weitere grobe Beleidigungen schleuderte er den Beamten entgegen. Die legten ihm Handschellen an und versuchten, ihn ins Auto zu bugsieren. Schwierig, weil Lukas wie wild um sich trat und sich mit "erheblichem Kraftaufwand", so die Staatsanwaltschaft, gegen die Polizisten stemmte.

Die Beamten auf der Wache bekamen ebenfalls ihr Fett weg: Auch sie beschimpfte der Festgenommene und trat gegen einen der Beamten, traf ihn am Oberkörper und an den Beinen, verletzte ihn aber nicht. Eine junge Polizistin beleidigte er als "Nutte" - was er ihr sonst noch androhte, ist nicht jugendfrei. Die Blutprobe ergab zwei Promille. Drei Maß Bier will der 20-Jährige an jenem Abend getrunken haben, was ihm Amtsrichter Ulrich Klose nicht abnimmt: "Bei deiner Statur musst du mehr getrunken haben. " Ob er sich inzwischen bei den Polizisten entschuldigt habe? "Nein, sollte ich? " Das holt er jetzt nach, als die Polizisten als Zeugen aussagen. Sein Anwalt Jörg Gragert, der hinter ihm sitzt, hilft ihm auf die Sprünge und stupst ihn an. "Ich wollte mich für die Beleidigungen entschuldigen", sagt Lukas F. artig zu jedem der Zeugen, "es tut mir leid. "

Eigentlich war anfangs alles top, sagt seine Bewährungshelferin, die ihm das Gericht zur Seite gestellt hatte, weil er schon 2016 auf dem Barthelmarkt randaliert hatte, mit einem Kopfstoß einem Opfer die Schneidezähne demolierte und ebenfalls Polizisten massiv beleidigte. Aber dann sei der Einbruch gekommen. "Er kennt sich so nicht", erklärte die Betreuerin. Er habe sich um nichts mehr gekümmert. Auslöser könnte sein, dass ihn seine Mutter rausgeworfen habe.

Die Staatsanwältin hat wenig Verständnis dafür, dass Lukas F. gerade mal drei Monate nach seiner letzten Verurteilung wieder straffällig geworden ist. Sie fordert in ihrem Plädoyer zehn Monate Haft - ohne Bewährung. Der Verteidiger gibt zu bedenken, dass das Übel vom Barthelmarkt ausgehe: "Wäre er da ferngeblieben, dann wäre nichts passiert. " Weshalb man seinem Mandanten eigentlich ein Platzverbot zur Auflage machen sollte. Er plädiert für ein milderes Urteil, neun Monate zur Bewährung. Immerhin habe Lukas einen schwierigen Lebensweg hinter sich, aber jetzt habe er eine eigene Wohnung und einen Arbeitsplatz mit der Option auf eine Festanstellung. Das will ihm auch das Schöffengericht in seinem Urteil nicht kaputt machen. Es verurteilt ihn nach dem Jugendstrafrecht zu einem Jahr Haft auf Bewährung von drei Jahren. Außerdem soll ihn zwei Jahre lang ein Bewährungshelfer auf die Spur bringen; er muss Anti-Aggressionstraining absolvieren und mit einem Drogenberater seine Alkohol- und Drogenprobleme angehen. Richter und Schöffen sehen in ihrem Urteil durchaus das Dilemma, in dem Lukas F. offensichtlich steckt. Sie wollen dem Angeklagten mit ihrem Urteil auch helfen, im Leben wieder Tritt zu fassen. "Wir haben den Verdacht", sagt Richter Klose, "dass du psychisch nicht stabil bist. " Möglicherweise könne eine Depression dahinter stecken. Er rät ihm deshalb zu einer therapeutischen Beratung.

Albert Herchenbach