PFC in Lebensmitteln: Keine Werte aus Manching

Zur PFC-Belastung in Manching:

23.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:24 Uhr

Zur PFC-Belastung in Manching:



Die PFC-Belastung auf dem Gelände des Manchinger Flugplatzes schlägt weiter hohe Wellen. Das Landratsamt Pfaffenhofen gab Antworten zu den Fragen der Bürgerinitiative "PFC Flugplatz Manching" bekannt, betreffend die Auswirkungen auf Lebensmittel und Gesundheit. Wenn man sich die Fragen anschaut, kann man erahnen, wie groß die Unsicherheit in der Bevölkerung ist. Wenn man sich dagegen die Antworten des Landratsamtes anschaut, merkt man, dass die Behörde sehr wenig zu diesen Fragen sagen kann. Weiterführende Fragen und Aussagen zu Werten bei Gemüsesorten, Obst, Salat, Schalen und Wurzeln sowie die Aufnahme von PFC durch diese Pflanzen finden sich auch auf der Internetseite des Landkreises.

Die Internetseite des Landkreises veröffentlicht aber keine eigenen gemessenen Werte aus Manching, sondern verweist wiederum auf die Internetseite des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Von einem Ergebnis aus Manching oder Westenhausen findet sich dort keine Spur.

Die Thematik PFC in Lebensmitteln aus Westenhausen ist brandaktuell. Es kommen Kunden nach Westenhausen, um Produkte direkt vom Erzeuger einzukaufen. Die erste Frage lautet: Kann man Eure Produkte überhaupt noch essen? Ich betreibe zum Beispiel eine kleine Imkerei in Westenhausen. Ich stelle fest, dass meine Honigkundschaft ausbleibt. Ich habe gleich, nachdem die Allgemeinverfügung am 15. Mai 2018 veröffentlicht wurde, meinen Honig auf Rückstände von PFOA, PFOS, Pflanzenschutzmittel und Bienenarzneimittel untersuchen und eine chemische Analytik und eine mikroskopische Analyse (Anzahl und Pollensorten, Sauberkeit, Geruch und Geschmack) beim Tiergesundheitsdienst Bayern durchführen lassen. Das Ergebnis war: keine Rückstände in Konzentrationen oberhalb der Nachweisgrenze nachweisbar. Bezüglich der Qualitätsmerkmale entspricht der Honig den Anforderungen der deutsche Honigverordnung und des Deutschen Imkerbundes. Ich denke, wenn das so weitergeht, sehe ich mich gezwungen, meine Imkerei aufzugeben.

Schadenersatz kann nur geltend gemacht werden, wenn ein Verschulden des Verursachers vorliegen würde. Das ist nicht der Fall. Eine Belastung des Grundwassers stelle keine Eigentumsverletzung dar, da das Grundwasser nicht eigentumsfähig sei. Deshalb mein Aufruf an die Protagonisten Bürgerinitiative und Landratsamt: Hören Sie auf mit diesem Frage- und Antwortspiel. Diese Allgemeinverfügung hat ein großes Unverständnis und Unfrieden in das Dorfleben gebracht. Als ungerecht wird empfunden, dass wieder Ausnahmen, wie etwa diese Bagatellregelung für Bauwasser oder Landwirtschaft, gemacht werden. Wo ist der Unterschied zum Hausbesitzer, der zweimal wöchentlich Rasen oder Blumenbeet gießt. Eine detaillierte Begründung für das Verbot fehlt bis heute in der Allgemeinverfügung.

Ich meine, das Thema ist zu ernst, so dass solche Schnellschüsse eigentlich der Sache nicht dienlich sind. Appell an das Landratsamt: Punkt 6 der Allgemeinverfügung lautet: Die Untersagung kann jederzeit ganz oder teilweise widerrufen werden.

Anton Groser, Westenhausen