München
Offizier will im Kriegsverbrecher-Prozess aussagen

02.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:37 Uhr
Das Gerichtsgebäude für Amtsgericht, Landgericht I und II, Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft. −Foto: Matthias Balk/Archivbild

„Wie einen Esel“ habe er einen Mann umgebracht, soll der afghanische Offizier sich gerühmt haben. Nun steht er in München wegen Kriegsverbrechen vor Gericht.

Im Kriegsverbrecher-Prozess gegen einen früheren afghanischen Offizier will sich der Angeklagte zu den Vorwürfen gegen ihn äußern. „Mein Anwalt ist dagegen, dass ich eine Aussage mache, aber wenn Sie mir erlauben, würde ich gerne eine Aussage machen“, sagte der 26-Jährige am Dienstag auf Deutsch vor dem Oberlandesgericht (OLG) München. „Weil hier auch Presse ist, will ich Aussage machen.“ Das Gericht riet dem Angeklagten, sich noch einmal mit seinen Anwälten zu besprechen. Danach verkündete die Verteidigung, der Angeklagte werde am kommenden Dienstag eine Erklärung abgeben.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem jungen Mann vor, als Soldat der afghanischen Nationalarmee Taliban-Kämpfer bei Verhören in Afghanistan misshandelt zu haben. Außerdem soll er die Leiche eines gegnerischen Taliban-Kommandeurs, auf den die USA ein Kopfgeld ausgesetzt haben sollen, durchs Dorf gezogen und aufgehängt haben. Dabei habe er sich gerühmt, den Mann „wie einen Esel“ umgebracht zu haben. Er soll zuvor in einem Feuergefecht gestorben sein. Die Anklage wirft dem 26-Jährigen die Kriegsverbrechen Folter und entwürdigende Behandlung vor.

Die Vorwürfe stützen sich auf Videos, die am Dienstag vor Gericht gezeigt wurden. Eine Sequenz zeigt den Angeklagten und einige seiner Kollegen bei einem Verhör. Die gegnerischen Taliban-Soldaten sind gefesselt, ihre Augen sind verbunden. Es gibt Schläge und Drohungen.

Ein zweites Video zeigt die blutüberströmte Leiche des Taliban-Kommandeurs, aufgehängt am Heck eines Armee-Fahrzeuges. Die Soldaten lachen, kichern. Einer, den der Angeklagte als Polizisten bezeichnet, schlägt mit einer Waffe auf den Toten ein und bespuckt ihn. Schließlich wird der tote Taliban-Kämpfer mit einem Strick an einer Mauer aufgehängt. Während die Bilder gezeigt wurden, senkte der Angeklagte den Kopf und schloss die Augen.

PM des Generalbundesanwaltes

dpa