Nach gewaltsamem Tod zweier Geschwister – Haftbefehl gegen Mutter erlassen

24.02.2013 | Stand 03.12.2020, 0:28 Uhr

Aschaffenburg (dk) Nachdem am Donnerstagabend zwei kleine Mädchen in der elterlichen Wohnung tot aufgefunden wurden, hat am Sonntagvormittag der zuständige Ermittlungsrichter der Mutter einen von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl wegen Mordes eröffnet. Die 32-Jährige befindet sich weiterhin in ärztlicher Behandlung in einem Krankenhaus.

Wie bereits mehrfach berichtet, hatte der Vater seine zwei und vier Jahre alten Töchter leblos aufgefunden, als er nach Hause zurückgekehrt war. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen kam für die Kinder jede Hilfe zu spät. Die ebenfalls anwesende Mutter wurde mit schweren Verletzungen, die sich nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen selbst zugefügt hat, in eine Klinik eingeliefert und dort operiert.

Obwohl rein äußerlich keine Verletzungen feststellbar waren, war schnell klar, dass die Kinder eines gewaltsamen Todes gestorben waren. Im Rahmen der Vernehmungen hatte sich ein dringender Tatverdacht gegen die Mutter ergeben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg, deren Vertreter noch am Abend an den Tatort kam und die Ermittlungen leitete, wurden die beiden getöteten Kinder am Freitag obduziert. Als vorläufiges Sektionsergebnis steht fest, dass der Tod der Geschwister durch Ertrinken eingetreten ist.

Bereits am Freitag hatte die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg eine Sachverständige mit der Begutachtung der 32-Jährigen hinsichtlich der Feststellung der psychischen Verfassung zur Tatzeit beauftragt. Bekannt ist inzwischen, dass die Mutter der Kinder bereits vor der Tat in einem psychiatrischen Krankenhaus außerhalb Bayerns behandelt worden war.

Zum Motiv gibt es weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse. Aufgrund der psychischen Verfassung der Beschuldigten war eine Vernehmung der Frau bislang noch nicht möglich. Geplant ist, die 32-Jährige in ein Haftanstalt mit angeschlossener psychiatrischer Abteilung oder in ein Bezirkskrankenhaus einzuliefern, sobald ihr Gesundheitszustand dies zulässt.