Neuburg
Mit Hakenkreuz aufgewacht

14.04.2014 | Stand 02.12.2020, 22:49 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: Sebastian Schanz

Neuburg (vb) Das nennt man mal ein böses Erwachen: Im Juli vergangenen Jahres war ein 20-jähriger Neuburger zu später Stunde unterwegs und traf zufällig auf seinen späteren, 33-jährigen Peiniger und dessen Freundin. Man trank zusammen, feierte zusammen – und ging dann zusammen in die Wohnung des Älteren.

Irgendwann schlief der 20-Jährige ein. Als er aufwachte, war das Entsetzen groß: Der Schädel war kahl rasiert, die Augenbrauen ab und die Unterschenkel zierten verfassungsfeindliche Symbole – ein Hakenkreuz, die Buchstaben S und A, eine Odalrune – ein weit verbreitetes Zeichen der Neonazi-Szene – und das Emblem der Waffen-SS. Und das alles mit wasserfestem Edding-Stift geschrieben.

Für diese Beleidigung und das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole musste sich der 33-jährige Arbeitssuchende nun am Amtsgericht Neuburg verantworten. Staatsanwältin Olga Morasch warf ihm vor, durch das Beschmieren seine „Missachtung für das Opfer zum Ausdruck“ gebracht zu haben. Das verneinte der Angeklagte – die Tat an sich jedoch gab er zu. „Ich wollte ihn dadurch nicht beleidigen“, sagte er. Wie er denn auf die Idee mit den Symbolen gekommen sei, fragte ihn Richterin Susanne Bekk. „Das ist eine gute Frage. Das kann ich aber auch nicht beantworten“, antwortete er. Er habe an diesem Abend zehn oder elf halbe Bier getrunken.

Der Geschädigte berichtete vor Gericht von dem verhängnisvollen Abend. Rein zufällig habe er den Angeklagten kennen gelernt und sei mit ihm nach Hause gegangen, um dort weiter zu trinken. Als er morgens in den Spiegel geschaut habe, sei der Schock freilich enorm gewesen. Er habe dann mit dem Pärchen gestritten, bis die ihn rausgeschmissen hätten. Daraufhin ist er schnurstracks zur Polizei gegangen. „Auf dem Weg dahin hat mich jeder angestarrt“, erzählte er. Das sei ein erniedrigendes Gefühl gewesen.

Der Angeklagte entschuldigte sich vor Gericht bei dem 20-Jährigen und sprach von einer „Dummheit“. Er ist sechsmal vorbestraft – unter anderem wegen Diebstahls und Waffenbesitzes – allerdings seit 2007 nicht mehr straffällig geworden. Bekk verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro.