Pfaffenhofen
Misslungene Blutentnahme

Ärztin klagt wegen falscher Verdächtigung Verfahren eingestellt

06.06.2017 | Stand 02.12.2020, 18:00 Uhr

Pfaffenhofen (aah) Und das alles wegen ein paar Tropfen Blut: Wegen einer Umschulungsmaßnahme musste sich ein Pfaffenhofener einer Gesundheitsprüfung unterziehen, bei dem ihm auch Blut entnommen wurde. Das ging ziemlich schief.

Der 41-Jährige zeigte die Ärztin wegen Körperverletzung an. Das Verfahren wurde eingestellt. Daraufhin verklagte ihn die Ärztin wegen "falscher Verdächtigung".

Alexis P. (Name geändert) hatte im vergangenen Sommer irgendwas falsch verstanden. Er sollte umgeschult werden, und weil ihm wegen seiner Depressionen und Panikstörungen eine Erwerbsminderung von 30 Prozent zuerkannt worden war, hatte die Arbeitsagentur eine Gesundheitsprüfung angesetzt um festzustellen, für welche Arbeit er tauglich ist. Deshalb die Blutentnahme. Ob er für eine Schulungsmaßnahme damit einverstanden sei. Alexis P. hatte zwar "zu Schulungszwecken" verstanden, willigte aber trotzdem ein. Die Blutentnahme verlief dann so, dass er sich in seiner Annahme bestätigt fühlte: Da übt jemand an ihm.

Der Richter, Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl, schilderte zum Prozessauftakt den Verlauf: Zuerst setzte die Ärztin im linken Ellbogen die Nadel an, fand aber keine erfolgsversprechende Ader. Rechts wurde sie schließlich fündig - mit der unschönen Begleiterscheinung, dass die Arterie verletzt wurde, sich im Ellbogen ein Hämatom bildete und Alexis einen Kreislaufzusammenbruch erlitt. Zu viert - Richter, Staatsanwältin, Verteidiger und Angeklagter - beugen sie sich am Richtertisch über Fotos, die den lädierten Arm von Alexis zeigen. Der hat das auch dokumentiert und zeigt seine Handy-Fotos. "Wenn man sich die Bilder anschaut", sagt der Richter, "liegt es auf der Hand, dass die Blutentnahme nicht optimal gelaufen ist." Kann aber leider passieren. Das Verfahren wegen Körperverletzung wurde eingestellt.

Und das schlägt Kliegl jetzt auch vor: Einstellung wegen Geringfügigkeit. Eine Verkettung unglücklicher Umstände. Eine nicht optimale Blutentnahme, das Missverständnis mit der Schulungsmaßnahme und die psychische Verfassung des Angeklagten. Die übrigen Prozessbeteiligten stimmen diskussionslos zu. Und auch den beiden Zeuginnen von der Arbeitsagentur, die nicht vernommen wurden, fällt ein Stein vom Herzen: Kaum geschlafen habe sie die letzten Nächte wegen des Prozesses, erklärt eine von ihnen dem Richter und fragt dann bang, ob denn die Sache jetzt endlich erledigt sei. Ja, ist sie.