Deggendorf
Mann enthauptet: Beschuldigter soll in Psychiatrie

25.03.2022 | Stand 02.04.2022, 3:33 Uhr
Der mutmaßliche Täter steht im Verhandlungssaal des Landgerichts. −Foto: Armin Weigel/dpa/Archivbild

Für die Tötung eines Mitbewohners in einer Obdachlosenunterkunft soll ein 22 Jahre alter Mann in einer Psychiatrie untergebracht werden. Darin waren sich Staatsanwalt und Verteidiger einig, nicht aber beim Tatvorwurf.

Mit mindestens 111 Messerstichen soll ein junger Mann einen Mitbewohner in einer Obdachlosenunterkunft im niederbayerischen Regen getötet und anschließend die Leiche enthauptet haben. Der Staatsanwalt warf dem Beschuldigten in seinem Plädoyer am Freitag im Landgericht Deggendorf Mord vor. Aus Sicht des Verteidigers handelte es sich um Totschlag. Beide forderten für den Somalier die Unterbringung in einer Psychiatrie, da der 22-Jährige einem Gutachten nach unter einer paranoiden Schizophrenie erkrankt ist und die Gefahr weiterer Taten besteht. Die Urteilsverkündung ist laut dem Vorsitzenden Richter für Montag (09.00 Uhr) geplant.

Der Staatsanwalt sah die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und Heimtücke als gegeben an. Vom ursprünglich auch vorgebrachten Mordmerkmal der Grausamkeit rückte er ab, da der Beschuldigte nicht in der Lage gewesen sei, die Grausamkeit seines Handelns zu erkennen. Der Beschuldigte soll sein Opfer im Schlaf massiv attackiert haben, weil er geglaubt habe, in dem Mitbewohner befänden sich zwei Dämonen. Diese habe er töten wollen. Der Mann habe Stimmen gehört. Der Messerangriff war derartig gewaltsam, dass dem Opfer bei lebendigem Leib Innereien austraten.

Der Verteidiger sah keine Mordmerkmale vorliegen. Bei niederen Bewegründen hätte sein Mandant die sittliche Verwerflichkeit seines Tuns erkennen können müssen, was nicht der Fall gewesen sei. Gegen Heimtücke spreche, dass das Opfer möglicherweise zum Zeitpunkt des Angriffs noch nicht geschlafen habe, sondern noch auf dem Bett gesessen sein könnte. So dass das Opfer sich zwar aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit eventuell nicht habe aktiv wehren können, jedoch durch Wegdrehen eine passive Abwehr gezeigt haben könnte.

Der psychiatrische Gutachter hatte berichtet, dass sich der Beschuldigte früher einmal selbst den Bauch großflächig mit einem stumpfen Gegenstand geöffnet habe - was typisch für an Schizophrenie Erkrankte sei, die Stimmen hören und beispielsweise fremde Personen oder vermeintliche Mikrophone aus ihrem Körper holen wollten. Wenn Betroffene nach einer Tat realisieren, was sie getan haben, seien sie zumeist stark suizidgefährdet.

Vor den Schlussvorträgen waren noch mehrere Zeugen gehört worden. Zwei Therapeutinnen berichteten von Gesprächen mit dem Beschuldigten, in denen er unterschiedliche Versionen der Tat geschildert habe. Der Beschuldigte habe auch von Stimmen im Kopf erzählt und von Statuen, die hinter ihm gestanden seien und ihn angestarrt hätten sowie von fremden Personen im Körper des Opfers. Außerdem habe er Angst gehabt, dass ihm der christliche Glaube wie mit einer Festplatte eingeführt werde.

Polizisten berichteten, der Beschuldigte sei nach seiner Festnahme in der Arrestzelle nicht zu beruhigen gewesen, habe einen „irren“ Eindruck gemacht und sei mehrfach mit voller Wucht mit seinem Kopf gegen die Wand gerannt. Mehrere Beamte seien erforderlich gewesen, um den Mann zu fesseln. Dabei erlitt einer der Polizisten nach eigener Aussage einen glatten Durchbruch seines linken Handgelenkes.

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dpa