Kundin siegt im Abgas-Skandal: Hamburger Landgericht verurteilt Audi-Händler zur Rücknahme eines Q3 mit Schummelsoftware

29.11.2016 | Stand 02.12.2020, 18:59 Uhr

Hamburg/Ingolstadt (DK) Im Abgas-Skandal hat eine Audi-Kundin vor Gericht einen seltenen Sieg errungen: Weil ihr Q3 mit einem Dieselmotor mit Schummelsoftware ausgestattet war, muss Audi-Hamburg das Fahrzeug nun zurücknehmen. Das Hamburger Landgericht entschied, dass der Klägerin für ihr 140-PS-SUV (2,0-Liter-TDI der Baureihe EA 189) abzüglich Nutzungsentgelt knapp 21 000 Euro zustehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gekauft hatte die Kundin ihren Q3 im März 2014 zu einem Preis von 34.202,28 Euro. Im Februar dieses Jahres informierte Audi die Frau darüber, dass ihr Auto instand gesetzt werden müsste. Der Grund: Schlechtere Emissionswerte (Stickoxide) als angegeben – ein Ergebnis der Mogelsoftware.

Die Käuferin wollte das allerdings nicht akzeptieren. Sie wandte sich an den Rechtsanwalt Walter Weitz. Der Spezialist von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins schrieb Audi, dass ein Sachmangel vorliege, der innerhalb von 14 Tagen beseitigt werden müsse. Das war aber zum damaligen Zeitpunkt nicht möglich. Schließlich forderte Weitz Audi zur Rücknahme des Fahrzeugs und einer Kaufpreiserstattung auf. Weil die Kundin das Auto schon knapp zwei Jahre gefahren hatte, sollte sie im Gegenzug Geld für die Nutzungsdauer zahlen.

Audi ging nicht darauf ein, es kam zum Prozess. Das Hamburger Landgericht entschied im Sinne der Kundin. Der Händler muss den Q3 zurücknehmen und der Frau 20 901,39 Euro als Zeitwert vom Kaufpreis zurück erstatten. 13.300,89 Euro waren als Nutzungsentgelt abgezogen worden. Für die Berechnung gibt es einen speziellen Schlüssel.

Weitz bezeichnete das Urteil unserer Zeitung gegenüber als „bahnbrechend“ und „sehr verbraucherfreundlich“. Bislang sei in fast allen Fällen zugunsten des VW-Konzerns entschieden worden. Vor allem hätten die Gerichte den „Rückkauf“ aufgrund der geringen „Behebungskosten“ der Mogelsoftware abgelehnt. Laut Weitz hätte es das Landgericht aber so gesehen wie er: Man könne nicht die Entwicklungskosten für die Nachbesserung in Höhe von 70 Millionen Euro einfach auf 10 Millionen betroffene Fahrzeuge umlegen.

Eine Audi-Sprecherin erklärte auf Anfrage unserer Zeitung, dass man Wert darauf lege, dass die Klägerin nicht das Geld für das Auto plus Schadenersatz bekommen habe – sondern lediglich sozusagen den Zeitwert. Der Audi-Händler könne natürlich nun selbst entscheiden, ob er in Berufung gehe, allerdings gehe sie davon aus. Man sei zuversichtlich, dass das Urteil „korrigiert“ werde.