Pfaffenhofen
Klage stoppt frühzeitige Jagd auf Rehwild

Wildtier-Schutzverein geht juristisch gegen verkürzte Schonzeit vor

07.04.2022 | Stand 11.04.2022, 3:34 Uhr
Rehe laufen über ein Feld. −Foto: Federico Gambarini/dpa

Pfaffenhofen - Kaum verkündet, ist die verkürzte Schonzeit für junges Rehwild in den Gebieten der Hegegemeinschaften Oberes Ilmtal und Pfaffenhofen schon wieder auf Eis: Der Wildtier-Schutzverein "Wildes Bayern" hat Klage eingereicht - und den frühzeitigen Rehwildabschuss so vorläufig gestoppt.

Wie berichtet, hatte das Landratsamt Ende März eine Allgemeinverfügung zur Schonzeitverkürzung für Jährlingsböcke und Schmalrehe - also für die Rehkitze des Vorjahres - erlassen. Hintergrund waren Wildschäden. Statt ab Mai sollten die Tiere demnach bereits ab 1. April geschossen werden dürfen. Gegen diese Allgemeinverfügung hat der Verein am 31. März Klage beim Verwaltungsgericht München eingereicht.

Das Landratsamt bestätigt den Vorgang: Eine konkrete Klagebegründung oder ein förmliches Schreiben vom Verwaltungsgericht liege der Behörde zwar noch nicht vor. Sie geht aber von der Zulässigkeit der Klage aus. "Eine zulässige Klage löst eine aufschiebende Wirkung der Allgemeinverfügung aus", heißt es seitens des Landratsamts. "Alle Revierinhaber der betroffenen Reviere wurden daher von uns telefonisch informiert. " Ein Vollzug der Allgemeinverfügung finde aktuell nicht statt. Sprich: Solange die Prüfung des Sachverhalts läuft, ist der Abschuss von Rehwild nicht gestattet. Wie lange das dauert, ist offenbar unklar: "Ob die Klage auch begründet ist, ist noch nicht absehbar", so das Landratsamt. "Eine Klagebegründung liegt noch nicht vor. "

Der Verein verbucht den Aufschub als Erfolg: "Das Bayerische Jagdgesetz sieht eine Schonzeitaufhebung nur aus triftigen Gründen wie einer Vermeidung von übermäßigen Wildschäden vor", teilt "Wildes Bayern" mit. Da es sich um eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift handele, müsse die Behörde für jedes von der Ausnahme betroffene Revier eine detaillierte Einzelfallprüfung durchführen. "Die Aufhebung der Schonzeit sollte in Pfaffenhofen aber nicht punktuell, sondern gleich für zwei komplette Hegegemeinschaften gelten", argumentiert der Verein. Laut dem forstlichen Gutachten, auf das übrigens auch das Landratsamt seine Allgemeinverfügung stützt, sei der Verbiss nur in einer dieser Gemeinschaften als "zu hoch", in der anderen hingegen als "tragbar" bewertet worden. Der Verein verweist darauf, dass auch in Altötting zuletzt Schonzeitaufhebungen erfolgt seien. "Wildes Bayern" sei beim Verwaltungsgericht München dagegen vorgegangen und im Eilverfahren in seiner Sichtweise vollumfänglich bestätigt worden.

mck