Kindergarten vor Wohnbebauung

11.02.2009 | Stand 03.12.2020, 5:12 Uhr

Die für einen Kindergarten vorgesehene Gemeindebedarfsfläche soll nicht einer Wohnbebauung geopfert werden. - Foto: Mücke

Allersberg (rm) Im Baugebiet "Unter der Harrbruck" bleibt die Gemeinbedarfsfläche für den Bau eines Kindergartens erhalten. Einem Antrag ihres Kollegen Walter Penkert (ABF), das Gelände in Wohnbebauung umzuwidmen, versagten die Markträte ihre Zustimmung.

In dem Baugebiet im nördlichen Allersberg mit rund 100 Wohneinheiten sieht der Bebauungsplan nördlich der TSV-Rothseehalle eine Gemeinbedarfsfläche vor, auf der einmal ein Kindergarten entstehen kann. Dafür sei die Fläche nicht notwendig, hatte Walter Penkert in einer vorangegangenen Sitzung gesagt. Stattdessen solle man die rund 2160 Quadratmeter große Fläche für Wohnbebauung nutzen können. Fehlenden Bedarf hatte Penkert in der Vorberatung im Bauausschuss geltend gemacht. Aber auch dieses Gremium war dem Ansinnen Penkerts nicht gefolgt.

In der abschließenden Beratung sahen es die Markträte so wie der Bauausschuss. Zwar seien auch Wohnbauflächen notwendig, aber leichtfertig solle das Grundstück für einen eventuell später notwendigen Kindergarten nicht geopfert werden. "Keine Notwendigkeit für eine Änderung" sah auch Bürgermeister Bernhard Böckeler. Er verwies vielmehr darauf, dass man derzeit über all dort, wo eine Kinderkrippe gebaut werden soll, sehe, wie notwendig solche Flächen seien. Davon ließ sich auch der Marktrat überzeugen. Lediglich Walter Allgeier hielt seinem Fraktionskollegen die Stange, so dass er bei der Abstimmung allein stand – denn Penkert war bei der Sitzung nicht dabei.