Manching
Keine Ansprüche auf Schadensersatz

16.07.2018 | Stand 02.12.2020, 16:04 Uhr

Manching (DK) Auch der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen, Dieter Janecek, hofft, dass die Ergebnisse der Gefährdungsabschätzung bezüglich der Belastung im Umfeld des Fliegerhorstes Manching durch per- und polyfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFC) tatsächlich in Kürze vorliegen.

Er teilt mit: "Dann haben die Bürger endlich Gewissheit über die PFC-Belastung der Böden und des Wassers, und die Behörden können die nötigen Sanierungen in Angriff nehmen. Wenn sich akute Gefahren für die Gesundheit zeigen, muss unverzüglich gehandelt werden. " Er plädiert darüber hinaus für Lösungen für die finanziell Geschädigten, die etwa beim Hausbau den Bodenaushub teuer fachmännisch entsorgen lassen müssen. Ihnen sollte mit unbürokratischen Entschädigungen geholfen werden, damit die Betroffenen nicht auf dem Schaden sitzen bleiben. Die Verantwortung der Bundeswehr geht über die rein zivilrechtliche Haftung hinaus.

Über allem muss das Prinzip stehen, dass jegliche Gefahr durch verseuchte Lebensmittel oder verunreinigtes Trinkwasser ausgeschlossen wird; die Gesundheit geht vor.

Janecek verweist zudem auf eine schriftliche Anfrage an das Verteidigungsministerium, bei der es auch um etwaige Entschädigungen geht. In der Antwort heißt es wörtlich: "Hinsichtlich einer Entschädigung betroffener Dritter gilt grundsätzlich, dass die Bundesrepublik Entschädigungszahlungen leistet, soweit sie wegen schuldhafter Amtspflichtverletzungen oder im Rahmen der Gefährdungshaftung für entstandene Schäden einzustehen hat. Nach derzeitiger Bewertung bestehen jedoch keine Ansprüche betroffener Dritter auf Schadensersatz. Gleichwohl wird die Bundeswehr jede an sich gerichtete Schadensersatzforderung im Einzelfall prüfen. "

Aus der Antwort geht weiter hervor, dass pauschale Zahlungen nicht vorgesehen sind. Die Bundeswehr geht demnach davon aus, dass "der Einsatz von PFC-haltigen Stoffen durch die Bundeswehr und die Gaststreitkräfte stets im Rahmen des zum Zeitpunkt des Einsatzes geltenden Rechts erfolgte. "