Ingolstadt
Kein Schadensersatz: Urteil im Prozess um schwer kranken Mops Ronja

31.05.2017 | Stand 02.12.2020, 18:02 Uhr
Mops-Auflauf: Beim Prozessauftakt hatten sich zahlreiche Unterstützer von Mops Ronja vor dem Landgericht Ingolstadt versammelt. −Foto: Belzer

Ingolstadt (DK) Das Urteil war abzusehen: Richter Stefan Schwab hat gestern am Ingolstädter Landgericht entschieden, dass die Züchterin keinen Schadensersatz für Mops Ronja zahlen muss. Weil der Hund aber einen „Mangel“ aufweist, bekommt der Besitzer die Hälfte des Kaufpreises erstattet – 700 Euro.

Mops-Dame Ronja ist schwer krank, leidet unter der von Mops-Liebhabern gefürchteten sogenannten Enzephalitis. Die Symptome sind Epilepsie, ein Wasserkopf und eine Gehirnhautentzündung. Besitzer Jürgen Pflaum aus dem fränkischen Ostheim vor der Rhön hat Ronja als Welpe im Mai 2012 von der Züchterin aus dem Raum Ingolstadt gekauft – zunächst war alles in bester Ordnung. Doch der Zustand des Hundes verschlimmerte sich allmählich, Ronja wurde zum Pflegefall. „Das Cortison, das entzündungshemmend wirken soll, hat ziemliche Nebenwirkungen“, berichtete Pflaum beim Prozessauftakt. „Die Haut verändert sich, das Fell wird dünner und sie leidet unter Übelkeit.“ Um dem Tier das Leben dennoch einigermaßen erträglich zu gestalten, investierte das Herrchen Tausende Euro in Medikamente und Tierarztbesuche. Eben jene 6000 Euro verlangte er nun ebenso von der Züchterin zurück wie 75 Prozent des Kaufpreises.

Dabei argumentierte Jürgen Pflaum folgendermaßen: Weil die Mops-Züchterin das Muttertier Luna viel zu früh und viel zu oft habe decken lassen, sei es bei Ronja zum Gen-Defekt gekommen. Dass der Franke mit dieser Strategie wohl keinen Erfolg am Zivilgericht haben würde, das zeichnete sich spätestens nach dem Gutachten der zu Rate gezogenen Sachverständigen ab. Die hatte zwar durchaus die Krankheit von Ronja bestätigt – konnte aber keinen kausalen Zusammenhang zwischen einem Zuchtfehler und dem Defekt herstellen. Es liege zwar ein Verstoß gegen die Zuchtordnung des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) vor, weil das Muttertier nicht artgerecht gedeckt worden sei. Die Mops-Enzephalitis sei darauf aber nicht nachweisbar zurückzuführen.

Dieser Argumentation schloss sich Richter Stefan Schwab gestern an. „Die Krankheit war nicht vorhersehbar“, sagte er in seiner Urteilsbegründung. „Sowohl die Eltern als auch die Geschwister haben diesen Gen-Defekt nicht aufgewiesen.“ Die Züchterin habe demnach nicht von Ronjas schlechtem Genmaterial wissen können. Für die 6000 Euro, die Jürgen Pflaum in die Mops-Dame „reinrepariert“ habe, müsse sie demnach nicht aufkommen. Dass aber Ronja offenkundig einen „Mangel“ im juristischen Sinne aufweist, das steht außer Frage.

Das Gesetz nämlich betrachtet in diesem Fall Tiere ähnlich wie Objekte – und wenn ein Elektronikhändler ein rauschendes Radio verkauft, kann der Käufer ebenfalls eine Kaufpreisminderung gegenüber dem Verkäufer geltend machen, zumindest wenn der Käufer sein Geschäft gewerblich betreibt. Der Unterschied in diesem Fall ist jedoch, dass es sich nicht um ein defektes Radio handelt, sondern um ein Tier, dem es gar nicht gut geht. Beide Parteien können gegen dieses Urteil Berufung einlegen.