München
Kein Kopftuch im Gerichtssaal

Muslimische Rechtsreferendarin aus Augsburg scheitert mit ihrer Klage gegen das Verbot

07.03.2018 | Stand 02.12.2020, 16:43 Uhr

Durfte nur von hinten fotografiert werden: Aqilah S. im Gerichtssaal in München. Daneben ihr Rechtsanwalt. - Foto: Stäbler

München (DK) Bayerische Rechtsreferendarinnen dürfen im Gerichtssaal kein Kopftuch tragen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Vorschrift gestern in München und hob damit eine gegenteilige Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts vom 30. Juni 2016 auf (Az.: 3 BV 16.2040).

Schwarze Schuhe, schwarze Hose, schwarzer Blazer - und schwarz ist auch das Kleidungsstück, um das es heute geht, nämlich das Kopftuch von Aqilah S. So ganz in Schwarz wirkt die 27-Jährige wie ein Schatten, als sie am Morgen in den Sitzungssaal des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hastet - vorbei an Fotografen und Kameraleuten, die sie nur von hinten aufnehmen dürfen, so wie es ihre Vertreterin zuvor angemahnt hat.

Wie anders war das noch vor zwei Jahren, als sich Aqilah S. für Zeitungen ablichten ließ und mit vollem Namen einen Gastbeitrag für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes verfasste, nachdem sie zuvor ein Stück Rechtsgeschichte geschrieben hatte. Die Deutsche muslimischen Glaubens, die in ihrer Heimatstadt Augsburg Jura studiert, hatte sich erfolgreich gegen den Freistaat Bayern gewehrt, der ihr während des Rechtsreferendariats 2014 bei bestimmten Anlässen im Gericht das Kopftuch verbieten wollte.

Konkret ging es um Auftritte "mit Außenwirkung", etwa das Vernehmen von Zeugen oder das Sitzen am Richtertisch, das Aqilah S. fortan verwehrt blieb. Zu unrecht, urteilte 2016 das Augsburger Verwaltungsgericht und erklärte das bayerische Kopftuchverbot für unzulässig - nicht zuletzt, weil es keine gesetzliche Grundlage dafür gebe. Dagegen legte der Freistaat Berufung ein, worauf der Fall an den VGH gelangte.

Dort ist gestern eine Entscheidung gefällt worden, die Aqilah S. mit erstarrten Gesichtszügen aufnimmt; leise schüttelt sie den Kopf mit Tuch. Denn das Gericht hat die Augsburger Entscheidung aufgehoben und ihre Klage abgewiesen - aus formalen Gründen, wie der Vorsitzende Richter Alexander Neumüller erläutert. Demnach sei die Klage unzulässig, da sich der konkrete Fall inzwischen erübrigt habe und es kein "berechtigtes Interesse" mehr an einer Klärung gebe. Schließlich hat der bayerische Landtag kürzlich ein Gesetz verabschiedet, dass es Richtern und Staatsanwälten untersagt, "religiös oder weltanschaulich geprägte Kleidung oder Symbole" sichtbar zu tragen.

Zur Frage, ob das bayerische Kopftuchverbot zur Zeit der Verfügung gegen Aqilah S. rechtens war, äußert sich das Gericht nicht. Zuvor haben die Vertreter des Freistaats in der Verhandlung argumentiert, dass das Neutralitätsgebot für Richter als Grundlage hierfür ausreiche. Die 27-Jährige und ihr Anwalt Frederik von Harbou sind dagegen der Auffassung, dass es für einen solchen Eingriff in die Grundrechte eines Gesetzes bedarf. Überdies sei das Vorgehen gegen Aqilah S. eine "himmelschreiende Ungerechtigkeit" gewesen, sagt von Harbou. "In ein und demselben Gerichtssaal in Augsburg, in dem meiner Mandantin aufgetragen wurde, aufgrund ihres Kopftuchs nicht am Richtertisch Platz zu nehmen, hing ein Kreuz an der Wand."

Derweil zeigt sich der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) gestern erfreut darüber, "dass der Verwaltungsgerichtshof unserer Argumentation gefolgt ist und die Klage abgewiesen hat". Mit Blick auf das neue Richter- und Staatsanwaltsgesetz, das am 1. April in Kraft tritt, ergänzt er: "Aber auch unabhängig vom Ausgang des Verfahrens ist klar: Es wird in Bayern auch künftig keine Rechtsreferendarinnen geben, die auf der Richterbank, beim staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst oder bei sonstigen hoheitlichen Tätigkeiten ein Kopftuch tragen."

Aqilah S., die in der Verhandlung präzise und geschliffen argumentiert, ist nach dem Urteil sichtlich enttäuscht. "Ich hätte mir vom Gericht mehr erhofft", sagt sie vor den Kameras, ihnen weiter den Rücken und ihr schwarzes Kopftuch zukehrend. Dieses sei für sie "Ausdruck meiner persönlichen Überzeugung als Muslimin", erklärt die 27-Jährige, die mittlerweile ihr zweites Staatsexamen absolviert hat und an der Universität Augsburg arbeitet. "Ich versuche, meinem Glauben so gut ich kann im Alltag gerecht zu werden. Und dazu gehört für mich auch das Kopftuch."

Inwiefern Aqilah S. auf juristischem Weg gegen das Urteil vorgehen wird, lässt ihr Anwalt gestern offen. Nachdem das Gericht eine Revision ausgeschlossen hat, wäre der einzig mögliche Weg eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.