Neuburg
Junge Mutter verurteilt

Betrug und Beleidigung: 20-Jährige bekommt vom Richter drei Wochen Arrest und 50 Sozialstunden aufgebrummt

22.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:54 Uhr

Neuburg (DK) Wegen Betrugs in zwei Fällen und Beleidigung in einem Fall ist eine 20-Jährige gestern am Neuburger Amtsgericht zu drei Wochen Jugendarrest und 50 Sozialstunden verurteilt worden. Einen weiteren Vorwurf gegen die junge Frau, falsche Verdächtigung, ordnete das Gericht als nicht bestätigt ein.

Dass Michaela T. (Name geändert) wegen des Erschleichens von Elterngeld vom Amtsgericht verurteilt werden würde, war zu erwarten. Denn die Angeklagte zeigte sich am ersten Sitzungstag vergangene Woche in weiten Teilen geständig - zumindest, was die gegen sie gerichteten Betrugsvorwürfe betrifft. Über 8000 Euro Elterngeld hatte sie erhalten, obwohl ihre Kinder gar nicht bei ihr lebten. Die Behörden hatten den mittlerweile getrennt lebenden Eltern schon vor der Geburt der Zwillinge (2015) und des Sohnes (2016) das Sorgerecht für die Kinder entzogen, weil sie den Eltern die für die Erziehung nötige geistige Reife absprachen.

Michaela T. gab vor, zumindest in einem der Fälle, in dem ihr die Staatsanwaltschaft Betrug vorwirft, unwissentlich gehandelt zu haben. Den entsprechenden Antrag auf Elterngeld habe sie nicht einmal selbst unterschrieben. Und dass über Monate hinweg Elterngeld vom Staat auf ihr Konto floss, habe sie nicht hinterfragt. "Es ging um Elterngeld und Mutter bin ich ja geworden", schilderte sie ihre Denkweise in der Verhandlung.

Offensichtlich glaubwürdig, wie der Vorsitzende Richter Gerhard Ebner und Staatsanwältin Lisa Kuhn gestern befanden. Deswegen wurde eines der Betrugsverfahren eingestellt. Für die anderen Betrugsdelikte (Erschleichen von Eltern- und Betreuungsgeld) wurde Michaela T. verurteilt. Zu dem gestrigen Verhandlungstag war es überhaupt erst gekommen, weil der Angeklagten neben den Betrugsvorwürfen noch weitere Straftaten angelastet wurden.

Michaela T. soll im Oktober 2016 den 33-jährigen Bruder ihres Ex-Freundes aufgrund des jungen Alters seiner damaligen Freundin schwer beleidigt haben. Außerdem hatte sie dem Mann vorgeworfen, dass dieser unrechtmäßig im Besitz einer Kleinkaliberpistole sei, die er dem ehemaligen Paar auch gezeigt habe. Den Tatbestand der Beleidigung sah Ebner als erfüllt an. Nicht zuletzt, weil die Angeklagte auch vor Gericht ihr Temperament einige Male nicht so recht zügeln konnte.

Hingegen hielt der Vorwurf der falschen Verdächtigung gegen Michaela T. nicht stand. Insgesamt setzte es für sie drei Wochen Arrest und 50 Sozialstunden - nach Jugendstrafrecht, wie auch Rechtsanwältin Elisabeth Ritzer und Jugendgerichtshelfer Hans Wörl aufgrund der geistigen Reife der 20-Jährigen schon in der Vorwoche empfohlen hatten.