Ingolstadt
Höhere Mietgrenzen angepeilt

Stadtrat dürfte Bestimmungen für Sozialleistungsempfänger nächste Woche anpassen

28.05.2019 | Stand 23.09.2023, 7:12 Uhr |
Weil Wohnen immer teurer geworden ist, müssen auch die Mietobergrenzen für Bürger, die Sozialleistungen beziehen, von Zeit zu Zeit nach oben angepasst werden. Als Orientierungsrahmen gelten hier die Länderbestimmungen für den sozialen Mietwohnungsbau. − Foto: Hauser

Ingolstadt (DK) Über beständig gestiegenen Mieten klagen in Ingolstadt längst auch die, die diese Mehrausgaben zum Lebensunterhalt im Grunde noch irgendwie stemmen können.

Wer wegen geringfügigen Einkommens, Langzeitarbeitslosigkeit, anderer sozialer Härten oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage ist, mitzuhalten, hat in der Regel Anspruch auf Wohngeld nach dem Sozialgesetzbuch. Die hierfür maßgeblichen Mietobergrenzen sollen in der Stadt nun angehoben werden. Die Vorlage, die der Stadtrat hierzu am 6. Juni auf seiner Tagesordnung haben wird, hat auch gute Aussichten, angenommen zu werden.

Im Finanzausschuss gab es jedenfalls kürzlich keine Gegenstimmen, als die Tabellen und Berechnungsgrundlagen des neuen Regelwerks aus dem Sozialreferat zur Abstimmung kamen. Nur in der politischen Interpretation waren gewisse Nuancen zu erkennen: Während SPD-Fraktionschef Achim Werner die Zustimmung der Sozialdemokraten auch damit begründete, dass nun "etlichen Menschen erspart wird, ihre Wohnungen verlassen zu müssen", hält die Verwaltung derlei Härtefälle nicht für belegbar.

Es sei wohl bislang nicht vorgekommen, dass Unterstützungsbedürftige, die mit ihrem Einkommen nur knapp über den geltenden Obergrenzen liegen, ihre angestammten Unterkünfte aufgeben mussten, konstatierten Bürgermeister Albert Wittmann (CSU) und der stellvertretende Sozialreferent Isfried Fischer, der als Leiter des Jobcenters besonders guten Einblick in die Entscheidungsfindung bei städtischen Sozialleistungen hat. Er sei sich zwar "nicht tausendprozentig sicher", so Fischer, doch seien solche Härten seines Wissens bisher "im Normalfall nicht notwendig"gewesen. Ihm sei zumindest "kein Fall bekannt, wo es hart auf hart ging".

Wie auch immer: Wenn der Stadtrat nächste Woche zustimmt, werden die zuletzt am 1.August 2016 angepassten Obergrenzen künftig (mit Wirkung ab 1. Juli) angehoben, und zwar je nach Wohnungsbelegung und Wohnungsgröße zwischen knapp sieben und knapp zwölf Prozent, wobei auch zwischen eigentlicher (Kalt-)Miete und Wohnnebenkosten differenziert wird, die bekanntlich ebenfalls laufend steigen.

Das neue Regelwerk sieht vor, dass für einen bedürftigen Alleinstehenden eine maximal 50 Quadratmeter große Wohnung mit einer monatlichen Warmmiete von höchsten 580 Euro für Wohngeldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch noch akzeptabel ist. Bislang gilt hier eine Obergrenze von 523 Euro. Angenommen werden bei der neuen Berechnung (die Verwaltung spricht von "abstrakter Angemessenheit") eine Kaltmiete von höchstens zehn Euro pro Quadratmeter und eine entsprechende Nebenkostenbelastung von 1,60 Euro. Für größere Haushalte sollen stufenweise größere Flächen und höhere Grenzen gelten (siehe Tabelle).

Die Staffelung berücksichtigt in einem gewissen Maße auch, dass kleinere Wohnungen in der Regel (relativ) teurer sind als größere. Bislang war bei der Kaltmiete allerdings bereits bei 75 Quadratmetern ein etwas geringerer Mietzins angenommen worden, in der neuen Tabelle wird erst ab 90 Quadratmetern eine (relativ) etwas niedrigere Miete angesetzt.

Die Verwaltung erläutert in ihrer Vorlage, dass sich die Festlegung der angemessenen Wohnflächen an den (zuletzt 2012 angepassten) Wohnraumförderbestimmungen des Bayerischen Innenministeriums orientieren. Die ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat demnach die jeweiligen Länderberstimmungen für den sozialen Mietwohnungsbau zum Maßstab für die Angemessenheit der Wohnungsgrößen erhoben.

Bernd Heimerl

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