Eichstätt
Heikle Geschenke

Für die Annahme von Präsenten haben die Verwaltungen im Landkreis Eichstätt klare Regeln

20.02.2019 | Stand 23.09.2023, 6:00 Uhr
Lukas Schönach
"A bisserl was geht nimmer"?: In Bezug auf die Annahme von Geschenken hält sich die Stadt Eichstätt strikt an die Vorgaben des Landratsamts, während sich andere Gemeinden des Landkreises nach eigenen Regelungen richten. −Foto: Gülich

Eichstätt (EK) Eine Flasche Wein, ein teurer Kugelschreiber oder ein Gutschein für ein Abendessen. Solche "Aufmerksamkeiten" werden gerne an Amtsträger und ihre Mitarbeiter verschenkt. Aber ist das heutzutage noch politisch und ethisch korrekt? Der Gemeinderat Wettstetten hat jetzt beschlossen, künftig überhaupt keine Geschenke mehr zuzulassen. Da stellt sich die Frage: Wie halten es andere Gemeinden im Landkreis Eichstätt, und wie die Landkreisverwaltung selbst?

Es geht um "regelgerechtes, vorschriftsgemäßes, ethisch korrektes Verhalten" - neudeutsch "Compliance" genannt. Damit sollen Bestechungen und Vorteilsnahmen verhindert werden. Wissen Verwaltungsmitarbeiter in den Ämtern und Rathäusern, ob und in welchem Maße sie Geschenke annehmen dürfen? Im Landratsamt Eichstätt gibt es Antwort darauf, die für die Behörde selbst gilt und als Empfehlung an die Gemeinden weitergegeben wird: "Zehn Euro sind unsere Wertgrenze für Geschenke, wobei wir Alkohol strikt ablehnen. Da geht es vor allem um Lebkuchen, Kalender oder eine Schachtel Pralinen in der Vorweihnachtszeit", erläutert Manfred Schmidmeier, der Pressesprecher des Landratsamts.

Er berichtet in diesem Zusammenhang von durchaus auch mal heftigen Diskussionen im Büro des Landrats, wenn dieser Besucher mit größeren Geschenken inklusive der Präsente nach Hause geschickt habe. Den Bediensteten habe man ein Musterschreiben an die Hand gegeben, mit dem diese freundlich, aber bestimmt erklären können, warum sie Geschenke nicht annehmen. Es würden durchaus auch Sachen zurückgeschickt, sagt Schmidmeier. "Aber durch Sensibilisierung und Konsequenz sind wir bei diesem Thema auf einem guten Weg, da werden die Fälle immer weniger", ist sich Schmidmeier sicher. "Es ist ja nicht nur so, dass der Annehmende Probleme bekommen kann, sondern auch der Schenkende, das versuchen wir in solchen Fällen bewusst zu machen." Im Zweifelsfall, wenn Zurückweisen oder -schicken nicht möglich ist, sagt auch er: "Genehmigen oder legitimieren lassen."

An diese Vorgaben hält sich auch die Stadt Eichstätt. "Wir haben zwar keine eigene Richtlinie, setzen die Vorgaben vom Landkreis aber konsequent um", berichtet Oberbürgermeister Andreas Steppberger. Wichtig ist ihm dabei vor allem die Sensibilisierung der Mitarbeiter: "Auch wenn hier im Rathaus die Problematik jedem bewusst ist, geben wir den Angestellten immer wieder einen roten Faden an die Hand." Dass Präsente mit Alkohol komplett untersagt sind, kann Steppberger gut nachvollziehen. "Für jeden ist es schwierig, den Wert einer Weinflasche richtig zu bemessen."

In der Gemeinde Kinding ist Compliance gleichermaßen ein Thema. "Wir haben dazu aber keine schriftliche Festlegung", beschreibt Bürgermeisterin Rita Böhm die Situation. Dennoch gibt es in der kleinen Verwaltung mündliche Vereinbarungen, an denen festgehalten wird: "Wenn, dann bekommen wir zu Weihnachten Kleinigkeiten wie Schokolade oder einen Kalender. Im vergangenen Jahr waren es zum Beispiel um die zwei Packungen Lebkuchen und weitere Kleinigkeiten." Die Kindinger Bürgerinnen und Bürger wissen, dass das Rathaus nahezu nichts annehmen kann. Die Bürgermeisterin betont dabei, dass für sie persönlich die Null-Toleranz-Lösung gilt: "Wenn ich etwas bekomme, wird es unter den Mitarbeitern verlost."

Der Gemeinderat Titting hat sich mit dieser Thematik noch nicht auseinandergesetzt. Bürgermeister Andreas Brigl bezieht aber eine klare Position: "Wir nehmen grundsätzlich nichts an. Das gilt für alle Mitarbeiter der Verwaltung." Dies sei auch für die Angestellten schriftlich fixiert worden, um Klarheit zu schaffen. "Außerdem wird gerade vor Weihnachten noch einmal gezielt an die Richtlinie erinnert", erklärt Brigl.

Das Gemeindeoberhaupt aus Kipfenberg sieht bei der derzeitigen Regelung des Ortes noch Nachbesserungsbedarf. "Wir sind gerade noch in der Findungsphase. Ob der neue Beschluss Aufgabe von der Verwaltung oder vom Gemeinderat sein wird, müssen wir noch sehen", berichtet Bürgermeister Christian Wagner. Grundsätzlich werden die wenigen Geschenke, die den Wert von 20 Euro nicht übersteigen dürfen, über den Bürgermeister an die Mitarbeiter verteilt. "Bei Kugelschreibern beispielsweise wird es dann eben schwierig. Deshalb suchen wir für so etwas eine Lösung", resümiert Wagner.

Dass man in einer sehr kleinen Verwaltung mit gerade einmal vier Angestellten den Überblick behält und alles unter Kontrolle halten kann, bestätigt Richard Mittl aus Mörnsheim. "Bei uns gab es nie Probleme und das wird es auch in Zukunft nicht", berichtet der Bürgermeister. Er und die Mitarbeiter dürften Geschenke mit einem Wert von bis zu 25 Euro annehmen. "Dazu gibt es auch einen Beschluss, der vom Gemeinderat gefasst wurde." Ohnehin blieben größere Präsente immer mehr aus, da heutzutage Spenden für den sozialen Bereich häufiger seien.
 

Anne Gülich, Lukas Schönach