Zur Oberstimmer Schacht:Wenn ich mir die beiden Leserbriefe von Altlandrat Engelhard zu Gemüte führe, fällt mir zumindest zu seinem ersten das Sprichwort des römischen Philosophen Boëthius ein, der da gesagt hat: "Wenn Du geschwiegen hättest, wärst Du ein Philosoph geblieben.
" Ich möchte mein Empfinden über die jüngsten Aktionen des Herrn Engelhard zunächst grundsätzlich, aber auch an Details begründen.
1. Ein grundsätzlicher Fehler liegt darin, dass das Sagen in Sachen Naturschutz zurzeit nicht dort liegt, wo es hingehört, nämlich bei der Unteren Naturschutzbehörde. Der Kreisrat Engelhard, zwar beauftragt für die Betreuung kreiseigener Waldflächen, dominiert in seiner ureigenen Art die Behörde in einer für manchen Bürger nicht nachvollziehbaren Weise.
2. Grundsätzlich falsch ist auch seine Einschätzung des Protestpotenzials in der Bürgerschaft. Große Teile in Oberstimm und Manching sind empört über das rigorose Vorgehen des "selbsternannten Ober-Kümmerers".
3. Hinzu kommt, dass der "Normalbürger" die Äußerungen Engelhards, er hafte mit seinem Privatbesitz und könne sogar ins Gefängnis kommen, als lächerlich ansieht. Jedermann weiß, dass die Funktionsträger der kommunalen Institutionen in ihrem Tun für die Öffentlichkeit versichert sind.
4. Von besonderer Pikanterie ist aber, wenn der Forstmann Engelhard zu Spezialgebieten, für die nur bestimmte Kompetenzträger sprechen können (wie Botanik, Ornithologie, Vegetationspflege an Bahntrassen etc. ), unausgegorene Aussagen trifft und sie gleichwohl noch präjudiziert.
Zu Begründungen im Detail:
1. Engelhard zitiert in seinem ersten Leserbrief den Bericht des DK vom 3. August 2017 und meint, der beim "1. Runden Tisch" eingebrachte Vorschlag zur Vergrößerung der "Offenen Flächen" (Prof. Leppelsack) von 11 auf 33 Prozent sei gewissermaßen beschlossene Sache gewesen. Es war aber nicht mehr als ein Arbeitspapier. Mit seiner Äußerung "Obwohl bekannt, rührte sich in der Öffentlichkeit keine einzige Stimme! " beschuldigt er alle dem Naturschutzgebiet Wohlgesinnten des Versagens. Es sei aber gesagt, dass im zitierten DK-Bericht, der auf den Ergebnissen des einberufenen "1.Runden Tischs" basiert, als Fazit auch wörtlich steht: "Auf der Grundlage der jetzigen Kenntnisse sollte zunächst intern über das weitere Vorgehen beraten und das Ergebnis beim nächsten "Runden Tisch" vorgestellt werden. "
2. Der größte Lapsus ist nun tatsächlich der, dass es einen "2. Runden Tisch" nicht gab und gibt. Da stellt sich schon die Frage: "Wie hätten sich Beteiligte oder Interessierte, die darauf gewartet haben, artikulieren sollen? "
3. Auch Engelhard musste wissen, dass erst die Ausrichtung eines "2. Runden Tischs" in ihrem Ergebnis die Grundlage für weiteres Handeln hätte liefern müssen.
4. Engelhard hat das Heft des Handelns wohl selbst in die Hand genommen, was in einer "Hauruck-Aktion" in der Oberstimmer Schacht seine Erfüllung fand. So Mancher nennt dieses Vorgehen "Präjudizieren".
5. Auf meine Anfrage beim Landratsamt Pfaffenhofen, wer den Auftrag zur Rodung erteilt habe, nannte man mir zwar keinen Namen, teilte mir aber schriftlich mit, dass der Auftrag mündlich erteilt worden ist. Die Vergabe so bedeutender Aufträge durch eine Behörde bedarf, wie ich meine, der schriftlichen Form und der genauen Ausformulierung der Positionen.
6. Wer die so geschehene Art der Rodung mit Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht an ICE-Strecken unter Einbeziehung des Arguments "Haftung mit Privatbesitz" begründet, hat das Höchstmaß der Kühnheit erreicht. Und zwar deswegen, weil für die Arbeiten die entsprechenden Richtlinien nicht richtig angewendet worden sind.
7. Als langjährig einschlägig beschäftigter Eisenbahner weiß ich, dass bei der DB AG alle Arbeiten in Richtlinien geregelt sind, so auch Vegetationspflege. Sie ist geregelt in der internen Richtlinie 882. Diese ist in einer anwenderfreundlichen Version für alle Behörden, Unternehmen sowie für deren Funktionsträger heraus gegeben worden und regelt die die Handhabung der zu schützenden Räume entlang von Bahntrassen.
8. Die Bahnstrecke München - Ingolstadt fällt nach dieser Richtlinie nicht unter den Begriff "Hot-Spot". Sie ist einzuordnen in den "Normalbereich", bei dem der zu schützenden Raum sechs Meter von Gleismitte nach außen beträgt. Ab diesem Punkt gilt dann ein nach außen aufsteigender Winkel von 45 Grad. Und das gilt dann, wenn Bahntrasse und Gelände in einer Ebene liegen, was im Fall Oberstimm nochmal anders ist.
9. Für die Offenlandflächen weist das Konzept des "1. Runden Tischs" eine Konzentrierung um die bereits vorhandenen freien Flächen in der Schacht aus. Dieses Konzept wäre auch aus Lärmschutzgründen für die Bürger am "Oberstimmer Steinhartl" erträglicher gewesen. Die Oberstimmer Bürger hätten für den "2. Runden Tisch" eine Nachbesserung erwartet. Leider kam es, wie schon erwähnt, nicht dazu. Es ist somit zu vermuten, dass wider die Vorgaben ein individueller Eingriff in das Konzept vorgenommen worden ist.
Fazit: Ein Schelm sei der, der vermutet, dass das schnelle, unabgestimmte Handeln von "Torschlusspanik" geprägt gewesen sei und einen Zusammenhang habe mit der Restlaufzeit der momentanen Kommunalwahlperiode.
Hans Schachtl
Oberstimm
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Altlandrat Engelhard ist, so scheint es, in hohe Erklärungsnot gekommen. Wie sonst käme es, dass im Wochentakt von ihm Leserbriefe veröffentlicht werden, die sich an der Rechtfertigung des Geschehens in der Oberstimmer Schacht abarbeiten.
Wenn man weiß, dass die Anordnung zum teilweisen Kahlschlag offenbar mündlich gegeben worden ist, darf schon die Frage gestellt werden, welche natürliche Person den Auftrag dazu gegeben hat und welche Rechtsgrundlage sie dafür hatte. Die Vorstellung, dass eine Einzelperson ohne das Votum des Beschlussgremiums für den Naturschutz so eine folgenschwere Entscheidung allein treffen kann, macht mich wütend. Noch dazu, wo die Untere Naturschutzbehörde im privaten Bereich oftmals strenge Auflagen macht.
Jetzt plötzlich fragt Engelhard, wo die Experten bleiben. Das ist wohl schon das Eingeständnis, dass die Anordnung der brutalen Rodung nicht viele Väter hat, sondern nur einen.
Engelhard war zu einem Treffen mit rund 70 Naturfreunden Ende Februar eingeladen. Er sagte seine Teilnahme ab, war aber am selben Tag kurz vor diesem Treff mit einigen CSUlern aus Manching vor Ort.
Letztlich muss ich sagen: Was bildet sich Engelhard ein, wenn er Bürger aus Oberstimm und Manching auffordert, Pflege von Hand in der Schacht zu übernehmen? Kann er nicht verstehen, dass die Oberstimmer mit der Ursprünglichkeit ihrer Schacht zufrieden waren? Noch dazu ist die Tatsache unbestritten, dass der gesamte Ortsbereich Am Steinhartl einen nicht unwesentlichen Teil seines Lärmschutzes verloren hat. Sollte der östliche Teil der Schacht Ähnliches erleben, wird auch der Hauptteil von Oberstimm erhöhte Lärmpegel erdulden müssen.
Thomas Winter
Oberstimm
Bezüglich der Oberstimmer Schacht dürften nun alle wichtigen Argumente ausgetauscht worden sein. Wenn sich keine gravierenden neuen Sachverhalte ergeben, werden wir auf die Veröffentlichung weiterer Leserbriefe vorerst verzichten.
Die Redaktion
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