Waidhofen
Hat sich das Landratsamt mit den Vorgaben vertan?

Anlieger beschweren sich: Beim Diepoltshofener Schweinestall sollen die Kamine zu niedrig sein

28.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:26 Uhr

Nur zehn statt zwölf Meter ragen die neuen Kamine des älteren der beiden Diepoltshofener Schweineställe (rechts) in die Höhe, haben Anwohner nachgemessen. Für die Höhenberechnung soll das Landratsamt eine falsche Grundlage verwendet haben, meinen sie. - Foto: oh

Waidhofen (SZ) Die Forderungen des Landratsamts zum Altbau des großen Schweinestalls südlich von Diepoltshofen "entsprechen nicht den Vorgaben des Gutachtens" - davon sind Anwohner, die sich mit einem Schreiben an die Gemeinde gewandt haben, überzeugt. "Gänzlich unverständlich" sei, wieso der Landwirt "beide Ställe in Betrieb nehmen durfte", bevor alle Auflagen erfüllt worden seien.

Bereits in der jüngsten Gemeinderatssitzung hatte Bürgermeister Josef Lechner das Schreiben, das vier Anwohner verfasst hatten, verlesen: Bereits 2003, als der erste Schweinestall gebaut wurde, seien die Abluftkamine zu niedrig gewesen, monieren Johann und Kreszentia Arzberger sowie Erwin und Christine Mayr. Mit Bau des zweiten Schweinestalls sei erneut eine Erhöhung der Kamine gefordert und im Gutachten wie folgt vorgegeben worden: "Kamine demontieren und eine zentrale Lüftungsgruppe mit sechs Kaminen zwölf Meter über Grund im Süden des Stalles errichten." Den Termin für die Abnahme der Abluftkamine habe das Landratsamt auf den 1. Juni 2017 festgesetzt. "Der neue Stall war zu dieser Zeit bereits Monate in Betrieb", so die Unterzeichner des Schreibens. Und weiter: "Am 18. Juni 2017 stellten wir fest, dass die Kamine zwar montiert, aber nicht angeschlossen waren. Die alten Kamine waren teilweise abgebaut und die Verkleidung am Giebel entfernt worden, sodass die Abluft seitlich rausgeblasen wurde." Die neuen Kamine hätten somit "lediglich als Attrappen" gedient.

"Nachgemessen sind die neuen Kamine nur zehn Meter über Grund, denn das Landratsamt hat im Genehmigungsbescheid ,zwölf Meter über Erdgleiche' geschrieben (anstatt über Grund, wie im Gutachten verlangt)", erklären die Anwohner. Da sich das Gutachten auf den Emissionsabzug, also die Geländehöhe, beziehe, sei jedoch "über Grund" die Voraussetzung für die Höhe der Kamine - und "nicht der Schweinestallboden". Schließlich sei der Stall ja in ansteigendes Gelände gebaut, sodass dessen Boden im Süden zwei Meter unter Grund liege. "Dafür können aber diese zwei Meter nicht von der Geländehöhe neben dem Stall abgezogen werden! Das Gelände außerhalb ist über Grund und folglich sind die Kamine zwei Meter zu niedrig", kritisieren die Anwohner. Sie betonen, hier gehe es "nicht um die Gewinnmaximierung eines Einzelnen, sondern um die Gesundheit und Lebensqualität vieler betroffener Anwohner". Daher fordern sie die Gemeinde auf, das Landratsamt auf den Sachverhalt hinzuweisen und erwarten, "dass die Kamine angepasst/verlängert" werden.

Das Ganze habe einen Haken, sagte Josef Lechner: "Es ist eine private Angelegenheit eines Einzelnen, gegen den Bescheid des Landratsamts vorzugehen." Rechtlich habe die Gemeinde keinerlei Handhabe, "dem Landratsamt irgendetwas vorzuschreiben oder etwas zu fordern". Was man natürlich tun könne, sei, um eine Überprüfung des Sachverhalts zu bitten. Darauf verständigten sich die Gemeinderäte dann auch. Auf Vorschlag von Erich Dier (FW) wird ferner darum gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, wie es um die Auflagen insgesamt steht.

Die Schrobenhausener Zeitung hat auch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen um eine Stellungnahme zu den von den Anwohnern erhobenen Vorwürfen gebeten. Eine Antwort wollte die Behörde unter dem Hinweis, dass es sich hier um ein laufendes Verfahren handle, noch nicht geben. Die Stellungnahme soll aber in wenigen Wochen - noch im Oktober - nachgeliefert werden.