Ingolstadt
Gewollte Intimitäten oder Vergewaltigung?

Prozess vorm Landgericht: Es geht hintergründig auch um Konflikte mit Moralvorstellungen

04.02.2014 | Stand 02.12.2020, 23:07 Uhr

Ingolstadt (DK) War es wirklich eine Vergewaltigung, die sich da im November 2011 an einem Weiher am Ortsrand von Oberbrunnenreuth abgespielt hat? Oder war es ein zunächst einvernehmliches Liebesspiel, das dann in Differenzen endete und beim angeblichen Opfer, heute Anfang 20, später zu einem Missbrauch umgedeutet wurde, um den schon länger zurückliegenden Verlust der Jungfräulichkeit gegenüber der streng islamischen Familie zu erklären? Die 1. Strafkammer des Landgerichts muss das seit gestern in einem mehrtägigen Prozess herausfinden.

Angeklagt ist ein 35-jähriger Mann aus Frankfurt. Auch er stammt aus dem islamischen Kulturraum, hat aber ebenso wie die junge Frau die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es ist ein Strafverfahren, in dem die Ermittler und jetzt auch das Gericht tief in den Privat- und sogar Intimsphären des Angeklagten und des angeblichen Opfers wühlen mussten bzw. müssen. Es geht um eine Fülle von sehr persönlichen E-Mails und Chatroombeiträgen zwischen den beiden, aber auch um teils äußerst freizügige Handyfotos, die bei diversen amourösen Treffen entstanden sein sollen und die sogar einem weiteren angeblichen Liebhaber der jungen Frau in die Hände geraten sein sollen. Dieser wiederum, so die Aussage des Angeklagten, soll den Nebenbuhler mit diesen pikanten Schnappschüssen erpresst haben.

Bereits im Sommer 2012 war der Fall vorm Landgericht verhandelt worden. Damals hatte der Angeklagte nach Gesprächen zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigerin über eine sogenannte Verständigung zum Strafrahmen sogar ein Geständnis abgelegt, das er aber kurz darauf widerrief.

Heute behauptet der Mann, sich angesichts einiger Vorstrafen nur aus Angst vor einer drohenden Sicherheitsverwahrung auf einen „Deal“ mit dem Gericht eingelassen zu haben. Die danach höchstens zu erwartenden viereinhalb Jahre Haft wären ihm wohl genehmer gewesen als die Unwägbarkeit einer wesentlich längeren Haft unter medizinischer Aufsicht.

Doch es kam zunächst ganz anders: Weil bei den Zeugenbefragungen Widersprüche auftauchten, die nach Aufhellung verlangten, wurden vom Gericht seinerzeit Nachermittlungen angeordnet, und der Angeklagte wurde aus der bereits mehrmonatigen Untersuchungshaft entlassen. Nunmehr läuft der Prozess völlig neu an. Allerdings, das betonte Vorsitzende Elisabeth Osiander ausdrücklich, fühlt sich das Gericht jetzt auch nicht mehr an frühere Absprachen gebunden; eine neue Verständigung habe es nicht gegeben.

Die Ermittlungen waren Anfang 2012 durch Geschwister und Freundinnen des angeblichen Opfers ins Rollen gebracht worden. Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor davon aus, dass der Angeklagte die junge Frau, die er in einem Internetkontaktforum kennengelernt und dann mehrmals in Ingolstadt getroffen hatte, am 6. November 2011 an dem abgelegenen Weiher in seinem Auto hart bedrängt und entkleidet und dabei auch geschlagen hat. Zum Geschlechtsverkehr soll es zwar nicht gekommen sein, doch sieht die Anklagebehörde die Voraussetzungen einer Vergewaltigung allein schon wegen der von der jungen Frau geschilderten massiven Berührungen als erfüllt an.

Der 35-jährige Frankfurter schilderte den Vorfall gestern indes anders. Es sei im Auto im beiderseitigen Einverständnis zu Intimitäten gekommen. Die Frau habe sich dabei selbst entkleidet und erst abwehrend reagiert, als der Partner sie mit seinem Handy fotografierte. Er habe die Bilder gemacht, um ein Druckmittel gegen seine Bekannte in Händen zu haben, erklärte der Mann dem Gericht. Ebenso wie sein Nebenbuhler habe er damit drohen wollen, unter gewissen Umständen die von strengen Moralvorstellungen geleiteten Eltern der Frau über die intimen Kontakte zu informieren. Die Fotoaktion sei sicher ein großer Fehler gewesen, räumte der Angeklagte ein.

Für das Gericht eröffnen sich angesichts der neuen Einlassungen des Mannes auch neue Fragenkomplexe. „Das hört sich jetzt alles anders an als beim letzten Mal“, sagte Vorsitzende Osiander. Die Kammer will beim Fortsetzungstermin am morgigen Donnerstag nun erst einmal die junge Frau anhören. Insgesamt wurden fünf Prozesstage angesetzt.