Gemeinden haben Planungshoheit

06.04.2021 | Stand 09.04.2021, 3:33 Uhr

Zum Artikel "Strahlung weit unter Grenzwert", HK vom Freitag, 26. Februar 2021:

Liebe Gemeinderäte und Bürgermeister, jede Gemeinde hat absolut das Recht und die Pflicht, beim Aufstellen von Sendemasten auf ihrem Gebiet mitzureden. Dazu erschienen zwei Fachartikel in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht: Jede Gemeinde kann Immissionsschutz betreiben. "Zur Sicherung ihrer Planung kann die Gemeinde ein entsprechendes Baugesuch zeitlich begrenzt iSd § 15 BauGB zurückstellen lassen, oder eine Veränderungssperre iSd § 14 BauGB erlassen." Die Gemeinden haben grundsätzlich das Recht, Veränderungen in ihrem Gebiet zu stoppen, die die dort genannten Rechte - etwa das Selbstverwaltungsrecht - und ihre Planung unterlaufen oder behindern. Das folgt sowohl aus der Gemeindeautonomie nach Artikel 28 des Grundgesetzes als auch speziell ihrer Planungshoheit. Das Recht zur Mitsprache und zur aktiven Standortplanung wurde den Kommunen durch das Bundesverwaltungsgericht 2012 zugesprochen. Und sie sollten unbedingt davon Gebrauch machen.

Die Auskunft, es handele sich um "privilegierte Bauvorhaben" hat darauf keinen Einfluss. In unserer Gemeinde ist so schon der Bau von zwei Funkmasten verhindert worden.

Die Funkstrahlung in Offenbau ist im gesundheitsgefährdenden Bereich. Die deutschen Grenzwerte von 10000000 W/m² (Mikrowatt pro Quadratmeter) sind zu hoch. Sie gelten nur für die Erwärmung von Gewebe und Zellen, "beruhen auf technischen, betrieblichen und wirtschaftlichen Kriterien und stützen sich nicht auf medizinische oder biologische Erkenntnisse", so das Bundesamt für Umwelt (BAFU) in der Schweiz. Eine Erhöhung von einem auf sechs Prozent des Grenzwerts heißt: von 100000 W/m² auf 600000 W/m². Biologische Schäden wurden schon bei weniger als 1000 µW/m² Dauerbestrahlung festgestellt - in zahlreichen industrieunabhängigen Studien. Alle zu finden unter www.emfdata.org. Die Europäische Akademie für Umweltmedizin und der Bund für Umwelt- und Naturschutz fordern zur Gefahrenabwehr einen Grenzwert von 100 W/m².

Handyempfang funktioniert schon bei 0,00005 W/m² (laut O2). Um im Bild des Gutachters zu bleiben: Anstatt mit Tempo 30 durch den Ort zu fahren, brettern wir mit Tempo 18000 durch! Jeder, der ein Video per Mobilfunk streamt, produziert 45 mal mehr CO2 als jemand, der das zuhause am verkabelten PC tut, so die neueste Studie des Umweltbundesamts. Wer das weiß, verzichtet auf das Videostreamen per Mobilfunk für aktiven Umweltschutz.

Eine Info zum Schluss: Sollten die ersten Gesundheitsschäden durch Funkstrahlung von deutschen Gerichten bestätigt werden, dann haften die Eigentümer der Grundstücke auf denen die Sendeanlagen stehen - also die Kommunen, nicht die Betreiber.
Alexander Kaiser
Mainleus