Ingolstadt
Fünf Jahre Haft für Vergewaltiger

02.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:52 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David Ebener/dpa

Ingolstadt (reh) Diese Tat ist der Albtraum jeder Frau: Eine Joggerin wird von einem Unbekannten überfallartig von hinten gepackt, in ein Gebüsch gezerrt und dort vergewaltigt. Erleben musste dieses Szenario eine 69-Jährige im vergangenen Jahr mitten in Ingolstadt, als sich ein Spätaussiedler am 1. Juli 2017 an ihr auf diese Weise im Hindenburgpark verging.

Bei dem Täter handelt es sich um einen 33-Jährigen aus Ingolstadt, der am Freitag die Strafe für seinen ungeheuerlichen sexuellen Übergriff bekommen hat. Die 5. Strafkammer des Landgerichts verurteilte den Leiharbeiter zu fünf Jahren Gefängnis.

Der Angeklagte hatte die Vergewaltigung in dem zweitägigen Prozess zugegeben, was das Gericht ihm bei der Strafzumessung hoch anrechnete. Durch das Geständnis blieb dem Opfer eine längere und intensivere Befragung als Zeugin erspart. Die Joggerin, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit aussagte, hatte über ihre Nebenklagevertreterin erklären lassen, dass sie noch sehr unter dem Vorfall leide. Eine Aussage wollte sie ursprünglich nur machen, wenn der Angeklagte nicht im Saal anwesend ist. So kam es aber doch nicht. Auf diese Weise erhielt der Täter auch die Gelegenheit, sich bei seinem Opfer noch einmal persönlich zu entschuldigen - was die Frau tatsächlich akzeptierte. Außerdem waren über einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich schon 10 000 Euro geflossen. Das alles ließ die Kammer für ihr Urteil mehr in die von Verteidiger Jörg Gragert beantragte Region (vier Jahre Haft) tendieren, als dem Antrag der Staatsanwaltschaft (sechs Jahre und neun Monate Gefängnis) zu folgen.

Der wegen Gewaltdelikten schon vorbestrafte Angeklagte hatte angegeben, vor seiner Schreckenstat eine durchzechte Nacht hinter sich gehabt zu haben. Die vom Gericht bestellten Sachverständigen halten den Mann aber trotz des mutmaßlich hohen Alkoholkonsums für voll schuldfähig. Diese Überzeugung machte sich das Gericht natürlich zueigen.

Der 33-Jährige nahm das Urteil nach kurzer Besprechung mit Verteidiger Gragert gleich an. Rechtskräftig ist es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft überlegt noch.