Regensburg/Ingolstadt (DK) 730000 Euro Schadensersatz fordert der Freistaat Bayern vom früheren Generalkonservator Egon Greipl.
Der hatte immer wieder sogenannte Werkverträge ausgestellt - bis ein Ingolstädter dagegen klagte. Er ist einer von mehr als 90 Mitarbeitern, deren Verträge das Bundesarbeitsgericht schließlich als Scheinselbstständigkeit klassifizierte. Der Freistaat musste Rentenbeiträge nachzahlen. Die will man jetzt von Greipl zurück.
Zu Fall brachte die Werksverträge ein Ingolstädter Archäologe. Er klagte 2010 erstmals gegen den Freistaat vor dem Arbeitsgericht. "Ganz klar war das ein scheinselbstständiges Beschäftigungsverhältnis", sagte der Archäologe damals am Rande des Prozesses. Seit 2005 erfasste der Ingolstädter für das Landesamt Bodendenkmäler, speiste Daten in eine neu entwickelte Datenbank ein. Mit seinen Klagen gegen den Werksvertrag brachte der studierte Archäologe allerdings einen Stein ins Rollen - der bis heute juristisch nicht aufgearbeitet ist. Denn die von der Rentenanstalt zurückgeforderten Sozialabgaben will sich der Freistaat nun vom pensionierten Chef-Denkmalpfleger zurückholen.
Die Schadensersatzforderung begründet der Freistaat mit einer Dienstpflichtverletzung Greipls. So jedenfalls argumentierte das Landesamt für Finanzen, das den Freistaat in der Sache vertritt, gestern vor dem Regensburger Verwaltungsgericht
Greipl blieb der Verhandlung fern. Vor Gericht wurde deutlich, dass der Ex-Soldat sein Amt zwischen 1999 und 2013 offenbar recht resolut führte. Mehrfach, so schilderte etwa ein Abteilungsleiter des Landesamtes als Zeuge vor Gericht, habe man ihn darauf hingewiesen, dass es erhebliche Probleme mit den Werkverträgen geben könnte. Doch Greipl soll jede Diskussion darüber schnell unterbunden haben. Ob er für die nachgezahlten Abgaben aufkommen muss, müssen nun die Verwaltungsrichter klären. Heute wird der Prozess fortgesetzt.
Christian Eckl
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