Energetische Sanierung - Nachtspeicher sind Auslaufmodelle

23.02.2012 | Stand 03.12.2020, 1:48 Uhr

Heizen mit Strom galt als Top-Alternative zu Kohle und Öl. Millionenfach wurden Speichergeräte in den 60er und 70er Jahren in deutschen Häusern verbaut. Als teure Umweltsünder sind Elektroöfen heute geächtet. Ab 2020 sind viele Stromheizungen gesetzlich verboten.

Die Idee war überzeugend: Um Kraftwerke möglichst gleichmäßig und damit wirtschaftlich auszulasten, wurden ab den 1950er Jahren Stromheizungen von Industrie und Politik kräftig beworben sowie gefördert. Noch vor 30 Jahren liefen bei uns mehrere Millionen Speicheröfen, die in sogenannten Schwachlastzeiten etwa zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens mit Strom aufgeladen wurden und tagsüber dann Wärme abgaben. Stetig steigende Kosten für Elektrizität, die miese Umwelt-Bilanz der Erzeugung aus Kohle und Erdgas sowie häufig mit Asbest belastete Altgeräte ließen das Image der Speicheröfen bröckeln. Wie der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur von 2010 klar stellt, wärmen heute zwar immer noch rund 1,6 Millionen Stromheizungen Wohnräume – das entspricht etwa drei Prozent aller Haushalte. Doch die Geräte sind Auslaufmodelle: Denn ab 2020 dürfen viele laut Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) nicht mehr betrieben werden. Die Verordnung enthält jedoch etliche Ausnahmen und spezielle Regeln.

Regelung mit vielen Ausnahmen

So gilt das künftige Verbot, das ab Januar 2020 greift, nur für Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten. Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern bleiben also verschont. Wem aber eine Eigentumswohnung in einem größeren Gebäude gehört, muss umrüsten. Allerdings lässt der Gesetzgeber auch hier Ausnahmen zu; etwa in Wohngebieten, in denen der Einbau einer Nachtspeicherheizung zwingend war, da die Bauvorschriften keine anderen Heizsysteme erlaubt haben.

Von der Umrüstpflicht entbunden sind auch jene Immobilieneigentümer, die nachweisen können, dass der Austausch der Heizung Kosten verursachen würde, die auch mit Fördermitteln nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können (Paragraph 10a, EnEV 2009). Auch für Wohnraum, für den der Bauantrag nach dem 31.12.1994 gestellt wurde, entfällt die Regelung. Der Grund: Das Gebäude entspricht dann zwangsläufig der Wärmeschutzverordnung von 1994.

Markt schrumpft seit Jahren


Nachtspeicherheizungen, die nicht unter diese Vorgaben fallen und vor 1990 eingebaut wurden, müssen entsprechend bis 2020 entsorgt werden. Allerdings handeln Immobilienbesitzer längst: So wurden alleine zwischen 2006 und 2010 laut Bundesnetzagentur rund 600.000 Geräte aus dem Verkehr gezogen. Vor allem der steigende Aufwand für Elektrizität dürfte die freiwillige Installation neuer Anlagen befeuern. Waren Sonderverträge für Nachtstrom 2004 noch für rund 5,5 Cent je Kilowattstunde (kWh) zu haben, lagen die Kosten 2008 nach Angaben des Bundes der Energieverbraucher schon bei etwa zehn Cent. Und Anfang 2012 müssen pro Kilowattstunde bereits bis zu 18 Cent pro kWh berappt werden.

Für Umbau staatliche Mittel nutzen

Weitaus niedrigere Energiekosten und eine vergleichsweise geringe Umweltbelastung sind zentrale Argumente für neue Heizgeräte. Daher unterstützt der Staat über verschiedene Programme der KfW Bankengruppe auch die Sanierung. Von der KfW gibt es entweder zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse, die für die Abwrackung von Nachtspeicherheizungen eingesetzt werden können. Allerdings verlangt die KfW, dass bestimmte Förderbedingungen eingehalten werden. So muss die neue Heizung besonders energieeffizient sein und die Maßnahmen von einem Energieberater begleitet werden. Doch auch für diesen Experten können Verbraucher staatliche Zuschüsse kassieren, und zwar vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz Bafa.

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