Leserbrief
Einzigartig im Landkreis

13.06.2018 | Stand 02.12.2020, 16:15 Uhr |

Zum Bericht "Als Naturdenkmal unerwünscht" (SZ vom 7. Juni), in dem es um die Bedenken des Gachenbacher Gemeinderats gegen die Ausweisung einer Eichengruppe in Peutenhausen als Naturdenkmal geht, hat uns ein Leserbrief der Eigentümer der Bäume erreicht:Die Eichen, um die es im Artikel geht, stehen auf unserem Grund.

In dem Artikel über die Gemeinderatssitzung klingt es so, als hätten wir versucht, die Kosten, die für den Totholzschnitt anfallen, auf die Gemeinde abzuwälzen. Dazu wollen wir auf die Vorgeschichte eingehen. Wir selbst waren es, die vor einigen Monaten auf Bürgermeister Lengler zugingen, um eine Gefährdung von Schulkindern und anderen Straßenbenutzern durch morsche Äste und Totholz zu besprechen. Wir haben vorgeschlagen, dass die Gemeinde sich mit 400 Euro beteiligen sollte an den Schnittkosten von 2000 Euro. Das lehnte der Bürgermeister sofort ab und sagte: "Schneid's weg! " - was auch sein gutes Recht ist.

Die Eichen standen über lange Zeit an einem Feldweg, erst in den letzten Jahrzehnten seit 1960, mit dem Bau neuer Siedlungen und der Schule, wurde eine neue, öffentliche, fünf Meter breite Teerstraße daraus, auf der jetzt mehr Menschen unterwegs sind; daher die Anfrage, ob sich die Gemeinde zu 20 Prozent an den Kosten beteilige.

Die Eichen wurden laut Überlieferung um 1800 gepflanzt. Der Stammumfang von 3,86 Meter bis 4,30 Meter lässt darauf schließen, dass sie noch älter sind. Die freistehende, alte Eichengruppe ist ein wunderschöner Anblick und laut Naturschutz einzigartig im Landkreis. Die Bäume bieten in unserer monokulturellen Agrarwelt Schutz für Vögel und zahlreichen Insekten und wirken so dem Artensterben entgegen.

So haben wir uns vor einem halben Jahr an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gewandt. Dort kam man bei einer Besichtigung zu dem Ergebnis, dass die Eichen sehr selten und schön, somit schützenswert seien und ein Naturdenkmal werden. Damit wäre in Zukunft das Landratsamt für die Sicherung und alle drei Jahre für den Totholzschnitt verantwortlich. So war das Thema eigentlich zum Schutz der Bevölkerung und für uns in bestem Sinne gelöst. Und da für die Eichen im Naturschutzprogramm Gelder bereitstehen, müssen wir uns den Vorwurf der Gemeinde, jetzt zahle die Allgemeinheit, nicht gefallen lassen. Die Allgemeinheit wird auch geschützt vor herabfallenden Ästen.

Umso erschrockener waren wir, dass der gesamte Gemeinderat dagegen ist, wenn man Verantwortung zeigt und Bürger vor Unfällen schützt. Die Allgemeinheit zahlt übrigens auch bei Fördermitteln, die die Gemeinde oder die Landwirtschaft beantragen.

Die Gemeinde hat keine Nachteile. Sie kann weiterhin Salz streuen am Sportweg. Wenn die Wurzeln der Bäume drei Meter ins Nachbargrundstück ragen und dort nicht gebaggert werden darf zum Schutz der Wurzeln, kann man das mit der Behörde regeln.

Bis dato hat die Naturschutzbehörde keine Rückmeldung von den Anliegern erhalten. Unsere Meinung wäre, der Bürgermeister soll das mit den Anliegern und der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt regeln.

Familie Hacker

Peutenhausen

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