Eichstätt
Eintrag in die deutsche Unesco-Liste

Der Erhalt der Jurahäuser wird durch eine Urkunde gewürdigt

28.11.2021 | Stand 03.12.2021, 3:34 Uhr
Der Jurahausverein erhält in Düsseldorf die Urkunde zum Eintrag in die deutsche Unesco-Liste (auf der Bühne von links): Hildegard Kaluza, Christoph Wulf, Stefan Pfättisch, Eva Martiny sowie der Moderator der Veranstaltung. −Foto: Jurahausverein

Eichstätt/Düsseldorf - 2021 wurde der "Erhalt der bauhandwerklichen Praxis der Jurahäuser im Altmühljura" in die deutsche Unesco-Liste des Immateriellen Kulturerbes - Gute Praxisbeispiele - aufgenommen. Bereits 2018 war "Der Erhalt der Jurahäuser - traditionelle Baukultur im Altmühljura" in die Bayerische Liste des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. Die Deutsche Unesco-Kommission würdigt, "dass der Jurahausverein durch verschiedene Aktivitäten das Bewusstsein und die Bereitschaft für die Weitergabe der traditionellen Handwerkstechniken zum Erhalt der Jurahäuser fördert".

Der offizielle Eintrag erfolgte bereits im Frühjahr 2021. Aus rund 160 Anträgen waren 20 ausgewählt worden. Nun fand die feierliche Verleihung der Urkunden im Düsseldorfer Stadttheater statt. Christoph Wulf, Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe und Vizepräsident der Deutschen Unesco-Kommission, hielt die Laudatio. Übergeben wurde die Urkunde von Hildegard Kaluza, Abteilungsleiterin Kultur im nordrhein-westfälischen Ministerium für Kultur und Wissenschaft. Die beiden Vorsitzenden des Jurahausvereins, Eva Martiny und Stefan Pfättisch, nahmen die Urkunde entgegen. Umrahmt wurde die Veranstaltung von künstlerischen Darbietungen des Düsseldorfer Stadttheaters. Die Beiträge wurden auch in Gebärdensprache vermittelt.

"Es ist ein schöner Erfolg für unseren Verein und wertet nicht nur das Handwerk rund um die Steindächer auf, sondern betont auch die Wertschätzung des Haustyps Jurahaus", so Eva Martiny bei der Verleihung. "Wir hoffen, dass nun auch die Entscheidungsträger, allen voran die politisch Verantwortlichen auf kommunaler Ebene, den Wert dieses Haustyps erkennen und entschlossener gegen Verwahrlosung, Verfall und Abbruch vorgehen."

EK