Ernsgaden
Dörflichen Charakter wahren

Nachverdichtung der Baugebiete stellt Räte vor Grundsatzfragen

14.06.2016 | Stand 02.12.2020, 19:40 Uhr

Ernsgaden (GZ) Mit der Nachverdichtung von Baugebieten hat sich der Ernsgadener Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung befasst. Dabei ging es unter anderem um die Frage, wie viele Wohneinheiten auf einem Grundstück zugelassen werden sollen, wenn sich in den umliegenden Baugebieten eines geplanten Vorhabens überwiegend Einfamilienhäuser befinden.

Bürgermeister Karl Huber (CSU) berichtete in diesem Zusammenhang von mehreren Anfragen in verschiedenen Teilen von Ernsgaden - und von einem ganz aktuellen Bauantrag, der den Räten ganz bewusst ohne jede Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt wurde. Dabei ging es um den Antrag eines Bauherrn zur Errichtung von zwei Doppelhäusern auf einem Grundstück mit rund 1000 Quadratmetern Größe am Kapellenweg. Es ging also um vier Wohneinheiten auf einer Parzelle in einer Gegend, die von Einfamilienhäusern dominiert wird.

In allen Fällen geht es um die Grundsatzfrage, wie intensiv ein Grundstück in einem "alten" Baugebiet bebaut werden kann. Diese Entwicklung werde "von der Nachbarschaft oft kritisch betrachtet", sagte Bürgermeister Huber. Derartige Anträge könnten in Baugebieten problematisch sein, für die es keinen Bebauungsplan gebe. Baurechtlich heißet dies "nicht überplanter Innenbereich". Dabei richtet sich die Beurteilung über die Zulässigkeit des Vorhabens in der Regel nach der umliegenden Bebauung. Nach dem Einfügungsgebot, das sich aus dem Baugesetzbuch ergibt, muss sich der Baukörper der Umgebung anpassen - unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten. Eine Rolle spielt lediglich die Kubatur (Rauminhalt) des Gebäudes. Bei ausgetüftelter Planung können in einer Baulücke dann je nach Größe des Grundstücks deutlich mehr Wohneinheiten errichtet werden als sich auf dem Nachbargrundstück befinden. "Diese Entwicklung gefällt verständlicherweise nicht jedem Nachbarn, weil mehr Wohneinheiten auch mehr Verkehr, Lärm und weitere Beeinträchtigungen mit sich bringen", so Huber weiter.

Für viele Nachbarn seien auf der Straße stehende Fahrzeuge ein besonderes Ärgernis. "Darüber gibt es bei der Gemeinde regelmäßig Beschwerden", berichtete Huber weiter. Wenn eine Familie auch aus erwachsenen Kindern bestehe, müsse pro Wohneinheit mit bis zu drei Fahrzeugen oder mehr gerechnet werden. "Und die müssen irgendwo untergebracht werden". Im Zweifelsfall stünden diese Autos dann auf der Straße. Eine Garage bringe auch nichts, wenn der Besitzer dann die Gartenmöbel darin lagere und er das Fahrzeug auf die Straße stelle.

Von Seiten der Gemeinde kann man, sofern gewünscht, dem in der Regel nur entgegenwirken, wenn für die einzelnen Baulücken verbindliche Vorschriften - zum Beispiel in einem Bebauungsplan - getroffen werden.

Bauexperte Franz Lembke, der FW-Fraktionsvorsitzende, meinte, dass derartige Bauanträge nicht generell zu verhindern seien. Nicht zuletzt, weil Baugrundstücke und Wohnungen dringend gesucht würden. "Wir sollten aber genau hinschauen, dass zum Beispiel bei einem Doppelhaus je Wohneinheit mindestens eine Grundstücksfläche von 300 Quadratmeter vorhanden ist", ergänzte er.

Der CSU-Fraktionschef und Zweite Bürgermeister Alois Schmelzer meinte: "Alles muss Maß und Ziel haben." Und die Gemeinde solle auf die Stellplätze ein besonderes Augenmerk legen. "Der dörfliche Charakter unserer Baugebiete sollte auf jeden Fall erhalten werden. Wir wollen kein zubetonierter Vorort von Ingolstadt werden." zudem müsse sich der Gemeinderat auch um die Rechte und Anliegen der Nachbarn kümmern: "Nicht nur um die Sichtweise der Bauherren."

Im Fall des Bauantrags für die vier Doppelhaushälften am Kapellenweg beauftragte der Rat die Bauverwaltung, die rechtlichen Voraussetzungen bis zur nächsten Sitzung zu prüfen. Dann wird der Antrag "ganz normal" behandelt.