Neuburg
Buben Pornos gezeigt

Mann wegen sexuellen Missbrauchs zu Bewährungsstrafe verurteilt

07.05.2013 | Stand 03.12.2020, 0:10 Uhr

Neuburg (szs) Ein 38-Jähriger aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat Buben Pornos und sein Geschlechtsteil gezeigt und einen von ihnen per SMS zum Masturbieren aufgefordert. Dafür verurteilte ihn das Neuburger Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Gerhard Ebner gestern zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.

„Die Vorwürfe gebe ich zu, es tut mir auch leid. Ich werde das nie mehr machen und möchte auch nichts mehr mit Jugendlichen zu tun haben“, erklärte Alexander R. (Name geändert) auf der Anklagebank. Bei einem Zeltlager im Osten des Landkreises habe er die Buben kennengelernt. Alexander R. war kein Betreuer, kam nur dazu, weil er in der Nähe wohnte, und tauschte irgendwann mit den Jungen im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren Handynummern aus. „Sie haben mich angerufen, wenn ich sie irgendwohin fahren sollte“, erzählte der Lagerist.

Im Oktober vergangenen Jahres folgte die erste Straftat: Alexander R. zeigte den Buben Pornos auf seinem Handy: „Sie haben mich gefragt, ob ich so etwas hätte, und ich hab Ja gesagt.“ Bei einem anderen Treffen in Neuburg zeigte er den Kindern und Jugendlichen seinen Penis, ein anderes Mal schickte er Pornos per SMS und forderte einen Buben auf, gemeinsam zu masturbieren.

„Es handelte sich nicht um völlig unbedarfte Kinder“, sagte Verteidiger Stefan Roeder. Die Buben hätten mit den Pornos untereinander geprahlt und sie weiter verschickt. „Die waren sexuell nicht alle auf der Brennsuppe dahergeschwommen“, sagte Roeder. Staatsanwältin Julika Stark erklärte, laut Aktenlage seien die Kinder und Jugendlichen nicht nachhaltig geschockt gewesen. „Sonst hätten sie auch nicht weiterhin den Kontakt zum Angeklagten gesucht.“

Für Alexander R. sprach auch, dass er schon bei der Polizei alles zugab, einer Wohnungsdurchsuchung – bei der nur legale Pornos gefunden wurden – zustimmte, bisher nie strafrechtlich in Erscheinung getreten war und sich selbst wegen seiner pädophilen Neigung in Therapie begeben hat.

Das Urteil lautete auf ein Jahr und vier Monate auf Bewährung. Drei Jahre darf sich Alexander R. nun nichts zuschulden kommen lassen, muss 1000 Euro Geldauflage an die Familiennachsorge Elisa zahlen und sich weiterhin behandeln lassen. Er nahm das Urteil an.