Wolnzach
Beschwerden über glatte Gehwege

19.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:46 Uhr

Wolnzach (WZ) Eigentlich ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, seine Gehwege von Eis und Schnee freizuhalten. Darauf hat die Marktverwaltung bereits hingewiesen. Aber offensichtlich nehmen es einige Bürger mit ihrer Räum- und Streupflicht nicht so genau.

Nach Mitteilung des Hauptamtes im Wolnzacher Rathaus gehen nämlich zunehmend Beschwerden wegen nicht geräumter Gehwege ein. Michael Fricke vom Hauptamt weist deshalb noch einmal ausdrücklich darauf hin, "dass zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum und Besitz" Gehwege, die an ein Grundstück angrenzen oder das Grundstück mittelbar erschließen, auf eigene Kosten "in sicherem Zustand zu erhalten sind". Dies betreffe auch nicht bebaute Grundstücke.