Berufung gegen Reich-Freispruch

12.11.2009 | Stand 03.12.2020, 4:30 Uhr
Freude über den Freispruch im September: die Leiterin der Uni-Bibliothek, Angelika Reich, und ihr Verteidiger Karl Degenhard. Jetzt wird das Verfahren neu aufgerollt. −Foto: Chloupek

Eichstätt/Ingolstadt (EK) Mit dem Freispruch vor dem Amtsgericht am 23. September ist der Untreue-Vorwurf gegen die Leiterin der Eichstätter Universitäts-Bibliothek, Angelika Reich, doch noch nicht vom Tisch: Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt.

Das bestätigte der Leitende Oberstaatsanwalt in Ingolstadt, Dr. Helmut Walter, gestern auf Anfrage: "Wir gehen davon aus, dass es zu einer Verurteilung hätte kommen müssen."  

Die Staatsanwaltschaft wirft der Bibliotheksdirektorin nach wie vor Untreue in einem besonders schweren Fall vor; sie hatte bei der Verhandlung im September für eine Haftstrafe von acht Monaten mit Bewährung und 3000 Euro Geldauflage plädiert.

Oberstaatsanwalt Christian Veh hatte der Bibliothekschefin damals zur Last gelegt, eine Kiste mit Büchern zur Entsorgung frei gegeben zu haben, obwohl darin mindestens zwei mutmaßlich wertvolle Exemplare aus dem Besitz des Freistaats enthalten gewesen seien.

Angelika Reich war wie berichtet am 23. September am Amtsgericht Ingolstadt jedoch "aus tatsächlichen Gründen", freigesprochen worden, nachdem sich unter anderem Zeugen in ihren Aussagen widersprochen oder Erinnerungslücken offenbart hatten.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wartet laut Walter nun auf die schriftliche Urteilsbegründung vom September. Wenn die vorliegt, dann wird das gesamte Verfahren vor dem Landgericht neu aufgerollt: Mit Zeugenaussagen und Beweisaufnahmen. "Das wird dann noch mal voll umfänglich verhandelt", bestätigt der Leitende Oberstaatsanwalt Helmut Walter.

Angelika Reich schweigt dazu: Sie wollte gestern auf Nachfrage des EICHSTÄTTER KURIER auch zu der neuen Entwicklung des Verfahrens keine Stellungnahme abgeben.