Pfaffenhofen
Beleidigt, bespuckt, getreten

Im Rausch verliert ein 23-Jähriger vor Polizisten die Kontrolle und muss sich dafür nun verantworten

14.05.2019 | Stand 02.12.2020, 13:58 Uhr

Pfaffenhofen (cpl) Betrunken am Straßenrand, die Füße in der Fahrbahn - so hatten Polizeibeamte einen 23-Jährigen in der Nähe des Barthelmarkts in Oberstimm am 26. August vergangenen Jahres vorgefunden.

Ein Polizist forderte ihn auf, die Füße von der Straße zu nehmen und musste sich daraufhin wüst beschimpfen lassen. Auch die beiden Kollegen überhäufte der 23-Jährige mit Kraftausdrücken. Schließlich nahmen die Polizisten ihn mit zur Wache. Zuvor und auf dem Weg dahin trat und spuckte er um sich - und bedrohte dann auch noch einen Beamten: "Wenn ich hier rauskomme, bringe ich dich um! "

Dafür musste sich der junge Mann aus Ingolstadt nun vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht verantworten. "Stimmt's? ", fragte Richter Konrad Kliegl den Angeklagten schlicht. Der gab zwar sofort alles zu, trotzdem konnte er sich nicht an alle Details erinnern. Drei Maß seien zu viel gewesen für den jungen Mann, der nach eigenen Angaben selten so viel Alkohol konsumiert hatte. Am nächsten Tag, als er in der Ausnüchterungszelle in Ingolstadt aufgewacht ist, habe er sich nur gefragt: "Was mache ich eigentlich hier? ". Der Bluttest ergab 1,89 Promille - das sei laut Richter Kliegl gerade an der Grenze. Denn mit diesem Wert gilt der Angeklagte noch nicht als eingeschränkt schuldfähig, sondern gerade einmal enthemmt.

Zwei von insgesamt sieben Polizeibeamten rief Kliegl in den Zeugenstand, der Rest wurde im Laufe der Verhandlung entlassen. Die Aussagen der ersten beiden Befragten deckten sich, der Verlauf des Abends ließ keine Fragen mehr offen.

Den Mittelfinger habe der Angeklagte ihnen gezeigt, sie lautstark beschimpft. Als die Beamten seine Personalien aufnehmen wollten, habe er sich gewehrt, solange bis sie ihn zu Boden brachten und schließlich mit auf die Wache nehmen mussten, erzählten die Polizisten. Auch dort trat und spuckte er um sich. "Das war aber alles nicht gezielt, sondern unkoordiniert", bezeugten beide. Ein wichtiges Detail, denn damit verlor die Anklage des tätlichen Angriffs ihren Bestand, erklärte Richter Kliegl später.

Mit brüchiger Stimme entschuldigte sich der Angeklagte bei allen geladenen Polizisten, er habe ihnen den Job nicht schwer machen wollen. "Ich habe Respekt vor der Polizei und eigentlich auch Anstand. " Sein Verteidiger erklärte es so: Im Vollrausch habe sein Mandant die Kontrolle verloren.

Die Staatsanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das Urteil von Richter Kliegl fiel milder aus. Für Beleidigung in drei Fällen und Widerstand gegen die Staatsgewalt in Tateinheit mit Beleidigung und Bedrohung in sieben Fällen wurde der Angeklagte zu 100 Tagessätzen zu 60 Euro verurteilt.

Für ihn gesprochen habe, dass er sich entschuldigt hat, dass er enthemmt war und die Tat sein erster Ausrutscher war - neben kleineren Einträgen aus seiner Jugend, die allerdings mehr Warnschüssen als Vorstrafen gleichkämen. Die Wertung der Taten als einheitliches Tatgeschehen und nicht als Einzelhandlungen sei ihm ebenfalls zu Gute gekommen. Und, dass das Treten und Spucken nicht gezielt Richtung Polizei gerichtet war. Trotzdem müsse er nun ganz schön abzahlen, meint Kliegl: "Lassen Sie sich das eine Warnung sein. "