München
Bayern sieht Hartz-IV-Prinzip bestätigt

05.11.2019 | Stand 02.12.2020, 12:41 Uhr
Sozialministerin Kerstin Schreyer. −Foto: Lino Mirgeler/dpa

Trotz der Karlsruher Kritik an den Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger sieht die bayerische Staatsregierung keinen grundsätzlichen Bedarf zum Umdenken. „Auch nach dem Urteil gilt weiterhin der Grundsatz des Förderns und Forderns. Das ist das Wichtigste! Denn wenn eine verweigerte Mitwirkung keine Folgen hat, läuft das System leer“, sagte Sozialministerin Kerstin Schreyer (CSU) am Dienstag in München.

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort keine drastische Kürzung oder vollständige Streichung ihrer Leistungen mehr befürchten müssen. Monatelange Minderungen um 60 Prozent oder mehr sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. Der Mensch dürfe nicht auf das schiere physische Überleben reduziert werden (Az. 1 BvL 7/16).

Für Schreyer bleibt der bisherige Grundsatz von Fördern und Fordern auch weiter bestehen. Das Bundesverfassungsgericht habe im Grundsatz bestätigt, dass der Gesetzgeber die Hilfe an Bedingungen und zumutbare Mitwirkungspflichten knüpfen und für den Fall der Verletzung Sanktionen festlegen dürfe. Damit die Jobcenter die Fälle ausreichend prüfen können, brauche es mehr Personal. Hier sei der Bund in der Pflicht.

Mitteilung des Gerichts zu dem Urteil

dpa