Leipzig
Bayern darf Kfz-Kennzeichen scannen

Bundesverwaltungsgericht erlaubt massenhafte Erfassung an Autobahnen – Datenschützer kritisieren Praxis in Parkhäusern

22.10.2014 | Stand 02.12.2020, 22:05 Uhr

Leipzig/Ingolstadt (DK) In Bayern dürfen weiterhin Millionen von Autokennzeichen von der Polizei automatisch erfasst und abgeglichen werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern entschieden. Die obersten Verwaltungsrichter wiesen die Klage eines Autofahrers ab (Az.: BVerwG 6 C 7.13). Er wollte erreichen, dass seine Nummernschilder nicht mehr automatisch erfasst und überprüft werden dürfen. Er sieht damit sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Der Kläger äußerte sich enttäuscht. Das sei sehr ärgerlich, sagte er. Er wolle das Urteil jetzt prüfen. Mit großer Wahrscheinlichkeit werde er vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

Das Bundesverwaltungsgericht sah keinen Eingriff, wenn ein Fahrzeugkennzeichen erfasst und abgeglichen wird, ohne dass ein Treffer erzielt wird. Bei dem Verfahren in Bayern sei gesichert, dass die Daten anonym bleiben, sofort spurlos gelöscht werden und sich kein Bezug zu Personen herstellen lasse.

Bayern setzt seit 2006 stationäre und mobile Erfassungsgeräte ein. Mobile Geräte nutzt die Polizei etwa vor Fußballspielen. Laut Gericht werden auf bayerischen Autobahnen monatlich acht Millionen Kennzeichen erfasst und abgeglichen. Die Geräte registrieren 50 000 bis 60 000 Übereinstimmungen mit gesuchten Kennzeichen. Ein Großteil davon stellt sich dann jedoch als Irrtum heraus. Nur 500- bis 600-mal gibt es echte Treffer.

Der Rechtsvertreter des Klägers sagte, wenn an den Rand der Autobahnen Polizisten gesetzt würden, die Kennzeichen notierten, würde man sagen, das ist ein Polizeistaat. Bei der Kennzeichenerfassung erfolge die Kontrolle unsichtbar. Auch der Unverdächtige müsse durch die Kontrolle.

Allerdings werden auch an anderer Stelle Kfz-Kennzeichen erfasst – unter anderem in Parkhäusern. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert äußerte Zweifel an der rechtlichen Legitimation dieses Vorgehens. Zuvor hatten der NDR und die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, bundesweit würden in hunderten Parkhäusern, auf Campingplätzen und Firmenparkplätzen automatisch alle Kennzeichen einfahrender Autos erfasst.

Nach Weicherts Angaben sind der automatischen Erfassung von Kfz-Kennzeichen enge Grenzen gesteckt. „Wir wurden immer mal wieder angefragt, wir konnten das möglichen Parkhaus-Betreibern aber jeweils ausreden“, sagte er. Mit den Autokennzeichen werden schließlich auch personenbezogene Daten erfasst, weil ein Rückschluss auf den Halter möglich ist.

„Diese Datenverarbeitung ist allerdings nur eingeschränkt zulässig“, sagte Weichert: Auf eine entsprechende Erfassung der Kennzeichen müsse hingewiesen werden. Die erfassten Daten dürften nur zweckgebunden verarbeitet werden, und beim Datenabgleich sei lediglich eine minimale Speicherung der Daten zulässig. „Wenn man eine gute Rechtfertigung hat, Kfz-Kennzeichen zu scannen, und es keine Alternativen gibt, dann kann es auch zulässig sein.“

Auch in Ingolstadt werden die Fahrzeuge, die in die städtischen Tiefgaragen und Parkhäuser fahren, von Überwachungskameras gefilmt. „Das dient aber nur dem Zweck, im Falle eines Unfalls die Fahrer ausfindig zu machen“, sagte Maike Weiland von der städtischen Tochter IFG, die die Anlagen betreibt. Die Bilder werden ihren Angaben zufolge nach einer Woche automatisch wieder gelöscht. Eine gezielte Erfassung der Kennzeichen gebe es nicht.

Dem Bericht von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ zufolge ist der Verkauf von Kennzeichen-Erfassungssystemen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Dutzende Hersteller bieten sie an.