Hepberg
Baulandpreise lassen umdenken

Im neuen Hepberger Wohngebiet soll es auch einige Reihen- und Mehrfamilienhäuser geben

02.07.2019 | Stand 02.12.2020, 13:36 Uhr

Hepberg (blr) Im Norden von Hepberg wird ein neues Baugebiet mit einer Fläche von 25523 Quadratmetern entstehen.

Das Wohngebiet wird über den Holzmauerweg und die Ahornstraße erschlossen werden. Nach einer längeren und teilweise kontroversen Diskussion entschieden sich die Gemeinderäte mit acht zu sechs Stimmen für die Variante 2 mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, zwei Reihenhäusern und einem Mehrfamilienhaus. In der Vormerkungsliste für den Erwerb eines Baugrundstückes in Hepberg stehen derzeit 359 Bewerber, davon 114 aus der Gemeinde Hepberg.

Die Planerin Gerda Schießl vom Planungsbüro U. T. E. aus Regensburg stellte den Gemeinderäten und Hepberger Bürgern bei hochsommerlichen Temperaturen Planentwürfe vor. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach Paragraf 13b des Baugesetzbuches aufgestellt werden. Der weitere zeitliche Ablauf sieht nun vor, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 1. August den Planentwurf billigen soll. Im Anschluss daran wird der Planentwurf ab Mitte August vier Wochen lang öffentlich ausgelegt werden. Der Satzungsbeschluss, mit dem der Bebauungsplan rechtskräftig wird, soll in der Gemeinderatssitzung am 7. November gefasst werden.

Bei der ersten Variante 1 sind nur Einzelhäuser und Doppelhäuser vorgesehen. Für diese Art der Bebauung hätten 40 Bauparzellen geschaffen werden können.

Bei der Variante 2 werden nach jetzigem Planungsstand 39 Bauparzellen entstehen. Auf 36 Grundstücken sind demnach Einzelhäuser und Doppelhäuser erlaubt. Zwei Bauparzellen sind für Reihenhäuser und eine Parzelle für ein Mehrfamilienhaus vorgesehen. Die Grundstücksgrößen je Wohneinheit betragen bei Einfamilienhäusern 350 Quadratmeter, bei Doppelhäusern 300 Quadratmeter, bei den Reihenhäusern 175 Quadratmeter und beim Mehrfamilienwohnhaus 150 Quadratmeter.

Da das natürliche Gelände hügelig ist, wird für jedes Baugrundstück ein eigener Höhenbezugspunkt festgelegt. Hierbei wird die neu herzustellende Erschließungsstraße maßgebend sein. Dachaufbauten in Form von Photovoltaikanlagen sind zulässig und sogar ausdrücklich erwünscht.

Vor der Abstimmung appellierte Bürgermeister Albin Steiner ausdrücklich an die soziale Verantwortung des Gemeinderates. Denn aufgrund der stetig steigenden Grundstückspreise müsse auch daran gedacht werden, dass sich nicht mehr alle Hepberger Bürger ein Baugrundstück für ein Einfamilienhaus oder eine Doppelhaushälfte leisten könnten. Aus diesem Grund sollen mit den Reihenhäusern und dem Mehrfamilienwohnhaus auch Eigentums- und Mietwohnungen geschaffen werden. Ob die Gemeinde Hepberg dafür unter Umständen eine staatliche Wohnraumförderung beantragen kann, wird laut Steiner mit der Regierung von Oberbayern abgeklärt.