Baufinanzierung - Kinder als Kündigungsgrund bei Mietwohnung

30.04.2016 | Stand 02.12.2020, 19:53 Uhr

Mieter, die ein Kind erwarten, sollten genau in ihren Mietvertrag sehen. Das kann ein Kündigungsgrund sein. Nur Wohneigentum hilft wirklich.

Ein Münchner Paar, hat zwei Kinder und lebt zur Miete ? soweit, so teuer. Jetzt muss die Familie die Wohnung nach einem Beschluss des Amtsgerichts räumen. Der Grund: Überbelegung. Der Mietvertrag für die knapp 26 Quadratmeter-Wohnung hatte nämlich genau diese Auflage enthalten. Ursprünglich war nur das Paar an sich als alleinige Bewohner vorgesehen. Der Mieterverein München hält dagegen: Die Kündigung sei fragwürdig, da im Fall einer Überbelegung die Mietsache gefährdet sein müsse. "Der zugrunde liegende Fall zeigt mal wieder, wie groß die Wohnungsnot in München ist", so der Mieterverein München weiter. Als Vermieter werden Sie nun natürlich sagen: Wieso nicht? Das ist doch meine Wohnung, damit kann ich machen, was ich will. Beide Positionen sind nachvollziehbar.

Wie schütze ich mich?

Um vor solchen unliebsamen Überraschungen wirklich gefeit zu sein, helfen zwei Dinge: Einge gute Rechtsschutzversicherung und nach Möglichkeit Wohneigentum. Sicher lauern auch hier Gefahren, doch effektiver Schutz und eine solide finanzielle Basis für den Ruhestand sind in aller Regel nur über Immobilieneigentum zu bewerkstelligen. Das unterstreicht eine Studie von LBS Research, in der Mieter und Eigentümer im Alter zwischen 50 und 59 Jahren (Nettohaushaltseinkommen 1700 bis 2300 Euro) verglichen wurden. Ergebnis: Eigentümer sind im Schnitt sechsmal reicher. Und gerade kurz vor Renteneintritt ist ein solides Finanzpolster vorteilhaft.

Tipp:
Wenn Sie sich für eine Baufinanzierung entscheiden, sollten Sie sich die günstigen Zinsen für einen langen Zeitraum sichern.

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