Nach ihrer Niederlage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) im Gerichtsstreit um das Augsburger Klimacamp will die dortige Stadtverwaltung keine Revision einlegen. Auch wenn die Entscheidung des Gerichts auf einen Zeitraum von zehn Tagen begrenzt sei, sei nach der am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung davon auszugehen, dass das Camp weiter eine grundrechtlich geschützte Versammlung ist, teilte die Stadt mit. Geurteilt hatte der VGH in der Sache schon im März. Dabei hatte er die Revision beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen.
Die Stadtverwaltung wolle stattdessen nun Auflagen für das Augsburger Klimacamp prüfen, um die „gegenläufigen Interessen innerhalb der Stadtgesellschaft bestmöglich zum Ausgleich zu bringen“. Dass sich der VGH in seiner Urteilsbegründung nicht zur Rechtmäßigkeit ähnlicher dauerhafter Protest-Camps in anderen bayerischen Städten geäußert habe, sei „bedauerlich“, sagte eine Stadtsprecherin.
Eine Gruppe von Fridays for Future hatte am 1. Juli 2020 neben dem Augsburger Rathaus das Camp errichtet, um für mehr Klimaschutz-Maßnahmen in Bayerns drittgrößter Stadt zu demonstrieren. Bereits nach wenigen Tagen war der Stadt das Protestcamp ein Dorn im Auge, sodass die Verwaltung am 10. Juli 2020 mit einem Bescheid feststellen wollte, dass es sich bei dem Camp nicht mehr um eine vom Grundgesetz geschützte öffentliche Versammlung handele.
So sollte damals die Rechtsgrundlage für eine Räumung des Camps geschaffen werden. Doch am Augsburger Verwaltungsgericht scheiterte die Stadt in einem Eilverfahren ebenso wie im Hauptverfahren. Die Richter entschieden, dass der Bescheid aufgehoben werde.
Letztlich besteht das Klimacamp nunmehr seit mehr als 20 Monaten in Augsburg. Auch in anderen Städten wie Berlin, Hannover oder Nürnberg wurden solche Camps von Aktivisten gegründet.
© dpa-infocom, dpa:220421-99-995124/2
Mitteilung VGH zur Urteilsbegründung
dpa
Artikel kommentieren