Altervorsorge - Auch ungefördert kann sich ein Riester-Vertrag lohnen

11.01.2013 | Stand 03.12.2020, 0:37 Uhr

Eine wenig bekannte Variante des Riester-Sparens bietet für manche Anleger einige lukrative Vorteile.

In einen Riester-Vertrag kann grundsätzlich jeder so viel Geld einzahlen, wie er möchte. Das gilt auch für Sparer, die keine staatlichen Zulagen erhalten. Dabei kann man geschickt von den günstigeren Steuervorschriften für Versicherungen profitieren.

Die Vorteile bei ungefördertem Riester-Sparen

Der 100-prozentige Beitragserhalt bei Rentenbeginn ist auch bei der ungeförderten Variante garantiert. Echte Verluste sind deshalb nicht möglich, auch nicht bei Fondsanlagen.

Alle Einzahlungen sind in der Ansparphase komplett von der Abgeltungsteuer befreit. Wer beispielsweise in einen Riester-Vertrag mit Fonds einzahlt, erhält alle Kursgewinne, Dividenden und Zinsen die ganzen Jahre über steuerfrei.

Weniger strenge Riester-Regeln

Für ungeförderte Anleger gelten nicht einmal die sonst üblichen von Gesetzgeber festgelegten strengen Riester-Regeln. Sie brauchen sich deshalb zum Beispiel später zum Rentenbeginn bei der Kapitalauszahlung nicht auf maximal 30 Prozent der Sparsumme zu beschränken, sondern können die gesamte aufgelaufene Summe mit einem Schlag kassieren. Hier gilt dann die gleiche Regelung wie bei Lebensversicherungen. Sparer müssen nur den halben Gewinn mit ihrem persönlichen Steuersatz beim Finanzamt abrechnen, erklärt Panagiotis Siskos vom Bundesverband Investment und Asset Management (BVI). Bedingung dafür ist, dass das Geld nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres und erst nach mindestens zwölf Jahren Vertragslaufzeit ausgezahlt wird.

Will man später stattdessen eine monatliche Rente erhalten, unterliegen solche ungeförderten Beiträge ebenfalls nicht den strengen Steuerregeln der Riester-Rente und werden in der Steuerklärung anders behandelt. So ist hier bei einer Rente aus nicht geförderten Einzahlungen im Alter lediglich der Ertragsanteil zu versteuern. Wer mit 65 Jahren in Rente geht, braucht somit - anstatt wie sonst üblich volle 100 Prozent - hier lediglich 18 Prozent der Rente mit seinem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Das bedeutet für diesen Riester-Ruheständler dann konkret: Erhält er beispielsweise pro Monat 350 Euro Zusatzrente aus seiner Riester-Vorsorge, braucht er davon nur 63 Euro (18 Prozent) zu versteuern. Unterstellt man im Ruhestand einen Steuersatz von 25 Prozent, so fallen tatsächlich für ihn dafür nur 15,75 Euro monatlich an Steuern an. Da es aber für Rentner noch Freibeträge gibt, geht der Fiskus in der Regel sogar komplett leer aus.