Ingolstadt
Affäre Klinikum: Erste Verurteilung

Unternehmer akzeptiert Strafbefehl und bekommt wegen Beihilfe zur Untreue drei Monate auf Bewährung

09.02.2018 | Stand 02.12.2020, 16:50 Uhr
Das Klinikum in Ingolstadt. −Foto: Johannes Hauser

Ingolstadt (DK) Es ist die erste rechtskräftige Verurteilung in der Klinikumsaffäre: Das Amtsgericht Ingolstadt hat gegen einen Unternehmer einen Strafbefehl wegen Beihilfe zur Untreue erlassen. Der Mann wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten verurteilt.

Für die Aussetzung zur Bewährung muss er eine Geldauflage bezahlen: Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt gestern über Twitter bekanntgab, muss der Unternehmer einen "Euro-Betrag in vierstelliger Höhe an eine gemeinnützige Einrichtung in Ingolstadt" zahlen. Weiterhin wurde im Strafbefehl die "Einziehung des Vermögensvorteils in Höhe eines mittleren fünfstelligen Betrages", den der Unternehmer laut Staatsanwaltschaft durch die Straftat erlangt hat, zugunsten der Klinikum GmbH angeordnet.

Dem Unternehmer wird zur Last gelegt, ermöglicht zu haben, dass ein Familienmitglied des früheren Klinikumsgeschäftsführers Heribert Fastenmeier über die Firma des Mannes bei der klinikeigenen Gesundheitsakademie beschäftigt wird. Als Gegenleistung soll der Unternehmer - laut Strafverfolgungsbehörde "ohne dafür Leistungen zu erbringen" - vom Klinikum einen Betrag in mittlerer fünfstelliger Höhe erhalten haben. Der Betrag wurde nun im Strafbefehl eingezogen und wird im Rahmen der Strafvollstreckung ans Klinikum ausbezahlt.

Wie der beschuldigte Unternehmer auf Anfrage unserer Zeitung sagte, handele es sich bei dem "Betrag in mittlerer fünfstelliger Höhe" um die Differenz zwischen dem, was seine Firma über einen Zeitraum von acht Jahren an Kosten für die Angestellte hatte, und dem Betrag, der mit dem Klinikum in dieser Zeit verrechnet wurde. Bei dem 15-prozentigen Aufschlag habe es sich um "einen üblichen Aufschlag auf die Lohnkosten" gehandelt. Der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Alfred Lehmann sei über das Beschäftigungsverhältnis informiert gewesen. Der Unternehmer betonte, er sei durch die von ihm akzeptierte Bewährungsstrafe von drei Monaten "nicht vorbestraft". Bei der Geldauflage handele es sich um eine Spende über 2500 Euro an die Straßenambulanz.

Die verhängte Freiheitsstrafe habe zur Bewährung ausgesetzt werden können, weil "der Unternehmer geständig war und die ihm zur Last gelegte Straftat eingeräumt hat", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Überdies sei die Initiative zur Straftat nicht von ihm, sondern vom ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums ausgegangen. Der Unternehmer sei zur Mitwirkung nur bereit gewesen, da er befürchtet habe, ansonsten seine Geschäftsbeziehungen zur Klinikum Ingolstadt GmbH zu verlieren.

Auch in der Sondersitzung des Stadtrates am 19. Januar, in der es um die Vorwürfe gegen den früheren Klinikumschef Heribert Fastenmeier und diverse Schadenersatzansprüche an seine Erben ging, war die Beschäftigung der "Fastenmeier nahestehenden Person" fürs Klinikum ein Thema. Es ging dabei um ein Beraterhonorar von 61 000 Euro an den Dienstleister und eine mögliche Kosteneinsparung fürs Klinikum in Höhe von 118 000 Euro (über mehrere Jahre), wenn die Mitarbeiterin direkt am Klinikum angestellt gewesen wäre. Ein weiterer Punkt in diesem Zusammenhang betraf das Kopierzentrum desselben Unternehmers mit Sitz am Klinikum. Diesbezüglich war dem Ex-Klinikums-Chef vorgeworfen worden, dass der Auftrag ohne notwendige EU-Ausschreibung vergeben worden sei - zu laut Gutachten "nicht vertretbaren Konditionen". Das Thema Kopierzentrum tauchte gestern in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft nicht auf. Offenbar wurde dieser Punkt strafrechtlich nicht weiterverfolgt.

Übrigens: Ende 2016, als der Interimsgeschäftsführer des Klinikums, Alexander Zugsbradl, den Auftrag für das Kopierzentrum neu ausschreiben ließ, ging der Zuschlag erneut an denselben Unternehmer.

Rüge oder Strafe?

Ingolstadt (rl) Rüge oder Ordnungsgeld? Mit der Frage, wie die Weitergabe von Informationen aus nichtöffentlicher Sitzung an einen Beschuldigten in der Klinikumsaffäre geahndet werden soll, beschäftigte sich der Stadtrat am Donnerstag hinter verschlossenen Türen - offenbar ohne Ergebnis. Wie berichtet, wird dem SPD-Stadtrat Robert Bechstädt, der dem Krankenhauszweckverband angehörte, eine solche Weitergabe von Informationen vorgeworfen. Es soll dabei um einen der Fragenkataloge gehen, den die Oppositionsparteien vor geraumer Zeit zur Klinikumsaffäre an Stadt und OB Christian Lösel geschickt hatten. Ein Teil der Antworten war damals in nichtöffentlicher Sitzung besprochen worden. Bechstädt hat sich mittlerweile, offiziell aus gesundheitlichen Gründen, aus dem Zweckverband zurückgezogen. Er war damit offenbar seinem Rauswurf zuvorgekommen.