Abgeltungssteuer - Finanzminister zieht Reißleine bei Steuersparfonds

20.11.2007 | Stand 03.12.2020, 6:20 Uhr

Die Möglichkeit, Geld in Spezialfonds zu investieren, um damit dauerhaft die Abgeltungssteuer zu umgehen, ist vorbei. Die Regierungskoalition brachte eine Stichtagsregel in den Bundestag ein, wonach der Steuervorteil solcher Fonds nicht erst Ende 2008, sondern bereits Anfang November 2007 endet.

Die Bundesregierung möchte so schnell wie möglich Steuerschlupflöcher für Kapitalerträge schließen. Seit Verabschiedung der Abgeltungssteuer legt die erfindungsreiche Finanzbranche immer neue Fondskonstrukte auf, mit deren Hilfe sich die geplante Ertragsteuer umgehen lässt. Insbesondere die bei Anlegern beliebten Luxemburger Millionärsfonds sind der Regierung ein Dorn im Auge. Danach können betuchte Anleger ab 100.000 Euro aufwärts das Recht erwerben, einen eigenen Fonds aufzulegen und diesen selbst zu managen. Da Umschichtungen innerhalb eines solchen Fonds steuerfrei sind, könnte man mit dem Fondskapital endlos spekulieren ohne jemals Abgeltungssteuer zahlen zu müssen. Dieses Schlupfloch wurde jetzt geschlossen. Das Datum der dritten Lesung zum Jahressteuergesetz 2008 am 9. November im Bundestag wurde als Stichtagsregel angenommen.Positiv: Ausgenommen von dieser Regelung sind herkömmliche Publikumsfonds, also klassische Aktien- oder Rentenfonds. Für sie bleibt es bei der Stichtagsregelung Silvester 2008. Wer bis dahin Fondanteile erwirbt, kann auch über das Jahr 2008 hinaus realisierte Kursgewinne steuerfrei vereinnahmen. Bei Anteilskäufen ab 2009 fällt hingegen immer Abgeltungssteuer an, die einjährige Spekulationsfrist wurde gestrichen. Tipp: Bei der Suche nach einer Bank, die Fondsanteile günstig verkauft, hilft unser Fondskauf-Rechner.