800 Euro für einen Quadratmeter Hauptplatz

21.04.2009 | Stand 03.12.2020, 5:01 Uhr

Teures Pflaster Priel: Der Jetzendorfer Ortsteil ist mit stolzen 230 Euro pro Quadratmeter sogar um 20 Euro teurer als die Hauptgemeinde selbst. - Foto: R. Münch

Pfaffenhofen (kx) 60 Euro pro Quadratmeter für ein Grundstück in Forstwiesen sind das eine Extrem, 800 Euro am Pfaffenhofener Hauptplatz das andere: Einen Überblick über die Baulandpreise gibt die Bodenrichtwertliste, die jetzt vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte aktualisiert wurde.

Zwar hat die "Bodenrichtwertliste" (siehe auch gesonderten Bericht), wie der Name schon sagt, keinen bindenden Charakter – das heißt ein Häuslebauer in spe kann damit einen Grundstücksverkäufer nicht auf einen bestimmten Preis festnageln –, doch gibt sie durchaus wertvolle Anhaltspunkte. Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist die bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses geführte Kaufpreissammlung. Sie enthält die beim Grundstücksverkauf tatsächlich erzielten Preise, die von den Notariaten bekannt gegeben werden müssen. Natürlich kommt es vereinzelt – aus welchen Gründen auch immer – entweder zu stark überhöhten oder deutlich zu tiefen Preisen. Diese Ausreißer werden jedoch kritisch geprüft und Extremfälle aussortiert, so dass sich am Ende ein aussagekräftiger Mittelwert ergibt.

Das dafür zuständige Gremium ist der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Pfaffenhofen. Neben dem Kreisbaumeister als Vorsitzenden gehören dem Gutachterausschuss außerdem an: Zwei weitere Fachleute des Landratsamtes, eine Person mit Befähigung zum Richteramt, ein Bediensteter des Finanzamtes, ein Umlegungsspezialist des Vermessungsamtes und zwei Grundstücksgutachter in Form von Experten aus der freien Wirtschaft.

Obwohl die Bodenrichtwertliste, die alle zwei Jahre aktualisiert wird und übrigens von Jedermann im Landratsamt erworben werden kann, also seriös und fachkundig aufgestellt wird, kann sich ein Käufer im Einzelfall natürlich nicht darauf verlassen, dass er ein bestimmtes Grundstück tatsächlich zu dem angegebenen Quadratmeterpreis bekommt, und hat ein Verkäufer umgekehrt keine Garantie, dass er den genannten Betrag wirklich erlösen kann. Das wird auch in den Erläuterungen zur Bodenrichtwertliste ausdrücklich betont: "Für den Verkehrswert eines Grundstücks im Einzelfall haben die Bodenrichtwerte nur begrenzte Aussagekraft." Nicht berücksichtigt sind darin nämlich "besondere wertbestimmende Einflussgrößen", wie zum Beispiel Zuschnitt und Größe des Grundstücks, Bodenbeschaffenheit, Lage oder wertmindernde Belastungen durch Altlasten, Verkehrslärm oder andere Emissionen.

Im Vergleich zu 2007 sind die Baulandpreise erneut gefallen. Die Tendenz der letzten Jahre zu einem leichten Rückgang der Bodenrichtwerte habe sich auch in der neuen Liste fortgesetzt und folge damit dem allgemeinen Trend, erklärte Kreisbaumeister Gunter Hasse. Der Bauexperte: "Nach dem gewaltigen Anstieg zu Beginn der neunziger Jahre kommt es nun zu einer allmählichen Normalisierung und Beruhigung der Bodenrichtwerte".