Pfaffenhofen
4800 Euro Bußgeld

09.12.2015 | Stand 02.12.2020, 20:26 Uhr

Pfaffenhofen (DK) Soziale Netzwerke werden für die schnelle Kommunikation genutzt. Doch sie haben ihre Tücken, wie ein 56-Jähriger erfahren hat: Er hat sich diese Woche vor dem Pfaffenhofener Amtsgericht wegen Volksverhetzung verantworten müssen.

In einem sozialen Netzwerk stieß er auf ein öffentlich zugängliches Profil: Der Inhaber soll dort, wie im Strafbefehl zu lesen ist, „eine vermeintliche Straftat eines dunkelhäutigen Mannes zum Nachteil seiner noch zweijährigen Tochter“ geschildert haben. Dazu habe der 56-Jährige einen menschenverachtenden Kommentar gepostet. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt beschuldigte ihn daher der Volksverhetzung. In einem Strafbefehl hatte das Amtsgericht eine Zahlung von 6000 Euro festgesetzt – doch der Mann legte Widerspruch ein. Der Richter verhängte letztlich ein Bußgeld wegen Volksverhetzung in Höhe von 120 Tagessätzen zu 40 Euro, also 4800 Euro.