18 000 neue Steuerbescheide

15.02.2009 | Stand 03.12.2020, 5:12 Uhr

Eichstätt (EK) Wie das Finanzamt Eichstätt mitteilt, überprüft das Rechenzentrum der bayerischen Steuerverwaltung zurzeit alle Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2007, ob sie auf Grund der neuen Rechtsprechung zur Pendlerpauschale zu ändern sind. Aktuell werden die Steuerfälle des Landkreises Eichstätt durchgerechnet.

Von Nürnberg aus

In allen Fällen, in denen sich eine steuerliche Auswirkung zu Gunsten der Bürger ergibt, werden neue Steuerbescheide erstellt und in den nächsten Tagen zentral von Nürnberg aus versandt. Soweit sich keine Auswirkungen ergeben, weil der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auch nach der Neuberechnung der Pendlerpauschale nicht überschritten wird, bleibt es bei den bisherigen Einkommensteuerbescheiden. Das Finanzamt rechnet mit rund 18 000 neuen Bescheiden, die bis Anfang März versandt werden. Wer bis dahin keinen geänderten Steuerbescheid erhalten hat, obwohl er von einer steuerlich wirksamen Erhöhung seiner Werbungskosten ausgeht, sollte sich mit dem Finanzamt in Verbindung setzen.

In den Einkommensteuerbescheiden für das Jahr 2008 wird die Pendlerpauschale von vornherein entsprechend der neuen Rechtsprechung berücksichtigt. Das Amt weist darauf hin, dass eine gesetzliche Neuregelung der Pendlerpauschale noch aussteht. Das Bundesministerium der Finanzen habe deshalb angeordnet, in alle Bescheide für die Jahre 2007 und 2008 einen Vorläufigkeitsvermerk zur Pendlerpauschale aufzunehmen.

Wohl nicht rückwirkend

Nach den bisherigen politischen Verlautbarungen geht Christoph Pfender, der Leiter des Finanzamts allerdings davon aus, dass der Gesetzgeber nicht beabsichtigt, die Pendlerpauschale rückwirkend zu ändern.